Überblick: Zollgebühren und Einfuhrabgaben zwischen der EU und den USA

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Ohne Freihandelsabkommen (TTIP ist gescheitert) unterliegt der Handel zwischen EU und USA regulären Zollvorschriften für Drittstaaten.
  • EU-Einfuhren aus den USA: Zölle fallen ab einem Warenwert von 150 Euro an, hinzu kommen Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und ggf. Verbrauchsteuern.
  • US-Einfuhren aus der EU: Seit April 2025 gilt ein Basiszollsatz von 10 % auf nahezu alle Waren, für Autos z. B. sogar 25 %.
  • Zusätzliche US-Nebenabgaben wie Zollabfertigungs- und Hafeninstandhaltungsgebühren sind vergleichsweise gering, aber verpflichtend.
  • Professionelle Zollagenten werden empfohlen, um Fehler zu vermeiden und Kosten zu optimieren.
US-Zölle & Handelsbeziehungen mit der EU 2025

Über die aktuellen Entwicklungen rund um die Zoll- und Handelspolitik der Trump-Administration informieren wir Sie mit regelmäßigen Updates in unserem Spezialartikel „Die US-amerikanische Handels- und Zollpolitik unter der Trump-Administration und die Auswirkungen auf die EU“.

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Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch: Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP), die ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) hätte werden sollen, ist vor einigen Jahren gescheitert. Zu unterschiedlich waren am Ende die Vorstellungen von einem gemeinsamen Markt zwischen den beiden Kontinenten. Das macht den transatlantischen Handel heute kompliziert und vor allem teuer. In diesem Artikel geben wir Unternehmen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die mit der Einfuhr in die bzw. der Ausfuhr von Waren aus den USA verbunden sind. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf unserer „Themenseite Zollgebühren“.

Zollgebühren bei der Einfuhr von Waren aus den USA nach Deutschland und in die EU

Grundsätzlich gelten in der EU für Waren und Güter aus den USA dieselben Importbestimmungen wie für jeden anderen Drittstaat (Länder außerhalb der EU-Zollunion). Daher fallen Zollgebühren an, sobald der Warenwert 150 Euro übersteigt. Als Warenwert gilt der Betrag, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Auf den Warenwert werden die Transportkosten und die Versicherungsgebühren aufgeschlagen, die für den Transport der Waren bis zum Ort der Verzollung anfallen. Daraus errechnet sich der Zollwert. Die Ware ist im Voraus zur Verzollung unter Angabe der EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification Number) und der Warennummer elektronisch anzumelden. Die EORI-Nummer dient zur Identifikation der Wirtschaftsbeteiligten.

Die Zollsätze sind höchst unterschiedlich und können je nach Ware bis zu 25 Prozent betragen. Außerdem gibt es Sonderzölle für bestimmte Waren, zu denen beispielsweise die Agrarerzeugnisse zählen. Der Feststellung des Zollwertes und der Ermittlung der Zollgebühren folgen weitere Abgaben, insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer (EuSt). Für Lebensmittel beträgt diese sieben, für die meisten anderen Waren 19 Prozent. Für bestimmte Waren, wie beispielsweise Tabakprodukte, wird zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben

Für die Ausfuhr von Waren und Gütern haben die Vereinigten Staaten strenge Regularien. Eine Reihe von Produkten sind von der Ausfuhr ausgeschlossen, bei anderen unterliegt der Export besonderen Bedingungen. Das gilt beispielsweise für viele Produkte aus der Hochtechnologie. Auch wenn eine Ware aus den USA ausgeführt werden darf, muss der Importeur im jeweiligen Einfuhrland alles dafür tun, dass die Ware nicht von dort aus in ausgeschlossene Drittstaaten gelangt. Diese Regeln können sich täglich ändern. Verstöße gegen die Exportbestimmungen der USA können sehr empfindliche Folgen haben, die von Geldbußen bis zu Gefängnisstrafen reichen können. Dies ist ein Grund mehr, sich vor Geschäften mit Handelspartnern in den USA genauestens über die geltenden Regelungen und Bedingungen zu informieren. Eine qualifizierte Begleitung durch eine Zollagentur ist vor allem bei technischen Produkten und bei bestimmten Rohstoffen dringend angeraten.

verbrauchsteuern

Zollgebühren bei der Einfuhr von Waren aus der EU in die USA

Ein weitestgehend unbeschränkter Warenverkehr ist nur innerhalb der Europäischen Zollunion möglich. Neben dem Verzicht auf Einfuhrabgaben haben sich die einzelnen Mitgliedstaaten auf viele Maßnahmen geeinigt, welche den freien Handel zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Dazu zählt beispielsweise die „CE-Erklärung“ (auch „Konformitätserklärung“), mit der viele technologische Produkte gekennzeichnet sind. Dieses Zertifikat stellt sicher, dass eine Maschine oder ein Maschinenteil nach den Vorgaben der Maschinenrichtlinie hergestellt wurde. Auf diese Richtlinie haben sich alle EU-Staaten geeinigt und sie ist daher innerhalb des EU-Gebiets uneingeschränkt gültig. Wenn eine Maschine aber in die USA exportiert werden soll, muss sie den dort herrschenden Vorgaben genügen. In der Praxis nähern sich die USA und die EU in ihren Bedingungen und Vorschriften zwar an. Dennoch ist es unverzichtbar, dass die Einhaltung aller für die Einfuhr in die USA gültigen Vorgaben sichergestellt wird.

Sofern eine Ware grundsätzlich in die USA eingeführt werden darf, wird die Einfuhr regelmäßig mit Zöllen belegt. Hinzu kommen Zollnebengebühren und Steuern. Worum es sich dabei im Einzelnen handelt und wie diese Abgaben berechnet werden, erfahren Sie in den nächsten Absätzen.

Zollsatz und Berechnung der Zollgebühr

Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Art der Ware. Das US-Handelsministerium hat Waren aller Art in klar definierte Gruppen eingeteilt. Diese sind in dem rund 4.300 Seiten umfassenden „Harmonized Tariff Schedule of the United States“ festgelegt, ebenso wie die aktuellen Zolltarife. Die Tarife lagen lange Zeit zwischen null und fünf Prozent des Warenwertes. Es war damit auch möglich, ein Produkt zollfrei in die Vereinigten Staaten einzuführen, sofern sich dieses sich einer der betreffenden Warengruppen zuordnen ließ. Seit April 2025 gilt für nahezu sämtliche Einfuhren in die USA ein Basiszollsatz von zehn Prozent. Für bestimmte Produkte gelten jedoch höhere Zollsätze (z.B. 25 Prozent bei der Einfuhr von Automobilen). Zudem gelten auch bei der Einfuhr aus bestimmten Staaten und Staatenbündnissen höhere Zollsätze, wovon u.a. China stark betroffen ist. 

Über die reine Zollgebühr hinaus müssen USA-Importeure Einfuhrnebenabgaben zahlen. Diese sollen vor allem die durch die Zollabwicklung verursachten Verwaltungskosten decken. Im Vergleich zu den Zollgebühren fallen diese Abgaben in der Regel aber sehr überschaubar aus.

Einfuhrnebenabgabe: Zollabfertigungsgebühr

Die Zollabfertigungsgebühr greift ab einem Zollwert von 2.500 USD. Wird dieser um einen Cent überschritten, ist die Zollabfertigungsgebühr – zusätzlich zu den normalen Zollgebühren – fällig. Die Grundlage ist dabei aber nicht der Warenwert, sondern der Zollwert. Das ist der Wert, der sich aus dem Warenwert und der darauf addierten Zollgebühr ergibt. Da die Einfuhrnebenabgabe lediglich 0,3464 Prozent beträgt, sind diese Kosten überschaubar. Allerdings wird eine Mindestabgabe von 25 USD und eine maximale Zollabfertigungsgebühr von 485 USD erhoben.

Einfuhrnebenabgabe: Hafeninstandhaltungsgebühren

Der gestiegene internationale Handelsverkehr führt zu einem erhöhten Verschleiß an den Schaltstellen. Das gilt vor allem für die Häfen. Um die Im- und Exporteure an den Kosten für die Instandhaltung zu beteiligen, wurden diese Gebühren eingefügt. Sie beträgt 0,125 Prozent des Warenwertes. Für diese Gebühr gibt es aber keine Unter- oder Obergrenze. Sie wird immer mit dem gleichen Prozentsatz erhoben. Grundlage ist auch hier der Zollwert.

einfuhrnebenabgabe-hafeninstandhaltungsgebuehren

Zollagentengebühr

Die Abwicklung des Imports in die USA über einen Zollagenten ist nicht verpflichtend. Sie wird jedoch empfohlen, vor allem wenn es sich um Einzelstücke handelt. Die Zollagenten lassen sich über zertifizierte Agenturen buchen. Sie erleichtern die administrativen Prozesse enorm und sorgen für vollständige Transparenz und Gesetzeskonformität. Die Gebühren sind dagegen sehr überschaubar. Mit durchschnittlich gerade einmal 60 bis 250 USD halten sich die Kosten im Rahmen. Die Höhe der Gebühr für den Zollagenten richtet sich nicht nur nach dem Zollwert, sondern auch nach den Geschäftsbedingungen der beauftragten Agentur. Hier ist es empfehlenswert, ein erfahrenes Unternehmen zu wählen, auch wenn dieses eine höhere Pauschale berechnet. Den eingesparten Ärger mit den Behörden sind die Mehrkosten in jedem Fall wert.

Weitere Gebühren

Je nach Warentyp können weitere Gebühren anfallen. So bedürfen Lebensmittel und andere verderbliche Waren einer bestimmten Lagerung. Für den Import bestimmtes Fleisch muss zudem inspiziert werden, was sich die amerikanischen Behörden über die Erhebung von Abgaben bezahlen lassen. Muss das importierte Gut aus rechtlichen Gründen oder zum Zweck des Gesundheitsschutzes (Patentverletzungen, Verletzungen von geschützten Marken, Beschädigungen, geänderte Einfuhrbestimmungen) vernichtet werden, werden die dabei entstehenden Kosten ebenfalls dem Importeur auferlegt.

Einfuhrumsatzsteuer

Die USA erheben auf eingeführte Waren keine Einfuhrumsatzsteuer. Umgekehrt muss auf Einfuhren aus den USA nach Deutschland jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 bzw. sieben Prozent gezahlt werden – je nachdem, um welche Warenart es sich handelt.

Verbrauchsteuern

Die USA erheben bei der Einfuhr bestimmter Waren eine Verbrauchsteuer. Dies betrifft vor allem Alkohol- und Tabakprodukte. Die Höhe der Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke wird pro Gallone erhoben. Eine Gallone entspricht 3,79 Litern. Die Verbrauchsteuer beträgt 1,07 bis 13,50 USD pro Gallone. Eine Ausnahme bildet importiertes Bier. Hier wird eine Verbrauchssteuer von 18 USD pro Barrel (1 Barrel = 31 Gallonen) erhoben. Bei Tabakwaren hängen die Verbrauchssteuern vom Grad der Verarbeitung ab. Zigarren und Zigaretten werden ab einer Einfuhrmenge von 1.000 Stück mit einer Verbrauchsteuer belegt. Kautabak, Schnupftabak und Pfeifentabak werden pro amerikanischem Pfund (lb) versteuert.

Das Verzollungsbüro Butz – Professionelle Zolldienstleisungen bei USA-Import-Export

Die komplexen Handelsbedingungen zwischen den USA und der EU sind für Unternehmen häufig eine große Herausforderung, weshalb sich die fachliche Expertise eines professionellen Verzollungsbüros regelmäßig mehr als auszahlt. Das Verzollungsbüro Butz ist Ihr kompetenter Partner in den Bereichen Import, Export und Logistik. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung bringen wir Ihre Waren- und Produktlieferungen zuverlässig über die Grenzen. Bei uns erfahren Sie im Voraus, welche Zollgebühren und Einfuhrabgaben auf Sie zukommen und wie Sie diese möglicherweise noch optimieren können. Lagern Sie Ihre Zoll-, Import- und Exportangelegenheiten an uns aus. Damit können Sie sich ungestört auf das Kerngeschäft Ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zölle fallen an, sobald der Warenwert 150 Euro übersteigt. Als Grundlage dient der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag, zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zum Ort der Verzollung.

Seit April 2025 gilt für nahezu alle Einfuhren in die USA ein Basiszollsatz von 10 Prozent. Für bestimmte Waren wie Automobile beträgt der Zollsatz sogar 25 Prozent.

Neben dem eigentlichen Zoll gibt es die Zollabfertigungsgebühr (0,3464 % des Zollwerts, min. 25 USD, max. 485 USD) sowie die Hafeninstandhaltungsgebühr (0,125 % des Zollwerts), die keine Unter- oder Obergrenze hat.

Nein, die USA erheben keine Einfuhrumsatzsteuer. Umgekehrt müssen Importeure in Deutschland auf Waren aus den USA 19 % oder ermäßigt 7 % Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

Nein, ein Zollagent ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen – besonders bei Einzelstücken oder technischen Produkten. Die Kosten liegen durchschnittlich zwischen 60 und 250 USD und sind angesichts der vermiedenen bürokratischen Risiken gut investiert.

Vor allem Alkohol und Tabak. Alkoholische Getränke werden mit 1,07 bis 13,50 USD pro Gallone (ca. 3,79 Liter) besteuert, Bier mit 18 USD pro Barrel. Bei Tabakwaren richtet sich die Steuer nach dem Verarbeitungsgrad und der eingeführten Menge.

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