Verbrauchsteuern in der EU – Ein Überblick für Unternehmen: Arten, Erzeugnisse, Berechnung, Prüfung

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf bestimmte Konsumgüter – sie werden nicht vom Endverbraucher, sondern von Herstellern und Händlern abgeführt und über den Preis weitergegeben.
  • In der EU sind Alkohol, Tabak und Energieerzeugnisse harmonisiert verbrauchsteuerpflichtig – Mindestsätze gelten EU-weit, die konkreten Sätze legt jeder Mitgliedsstaat selbst fest.
  • Die Steuerpflicht entsteht bei Herstellung oder Einfuhr, wird aber bis zur Entnahme aus dem Steuerlager aufgeschoben.
  • Unternehmen können Verbrauchsteuernummern von Geschäftspartnern über das europäische SEED-System prüfen – auch per SOAP-Schnittstelle für automatisierte Prozesse.
  • Einige mit der EU verbundene Gebiete sind von EU-Verbrauchsteuern befreit oder unterliegen abweichenden nationalen Sätzen, wie etwa Monaco mit französischen Steuersätzen.

Verbrauchsteuern durchdringen das Wirtschafts- und Preisgefüge. Nationale Verbrauchsteuern in Mitgliedsländern der EU sind in vielen Bereichen (Alkohol, Tabak, Mineralöl) wirtschaftlich bestimmende preisbildende Faktoren.

Was sind Verbrauchsteuern?

Per Definition sind Verbrauchsteuern Abgaben, die auf bestimmte Güter und Dienstleistungen des täglichen Konsums erhoben werden. Verbrauchsteuern werden als indirekte Steuern nicht von den Konsumenten direkt an die Staatskasse entrichtet, sie werden in der Wertschöpfungskette zwischen Hersteller und Einzelhändler erhoben und von diesen über den Verkaufspreis auf die Konsumenten umgelegt.

Ein wichtiges historisches Beispiel für Verbrauchsteuern ist die Salzsteuer, die bereits zu Zeiten antiker Hochkulturen an Stätten der Salzgewinnung erhoben wurde. Aktuelle Beispiele für Verbrauchsteuern sind (Definition der einzelnen Verbrauchsteuern in den jeweiligen Gesetzen):

  • Die Alkopopsteuer gem.Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG),
  • die Biersteuer gem. Biersteuergesetz (BStG),
  • die Branntweinsteuer gem. Alkoholsteuergesetz (AlkStG),
  • die Kaffeesteuer gem. Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG),
  • die Kernbrennstoffsteuer (mit Beschluss der Bundesverfassungsgerichts (BVErfG) vom 13. April 2017 2 BvL 6/13 für verfassungswidrig erklärt),
  • die Mineralölsteuer gem. Energiesteuergesetz (EnergieStG),
    die Schaumweinsteuer gem. § 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchwZwStG),
  • die Stromsteuer gem. Stromsteuergesetz (StromStG),
  • die Tabaksteuer gem. Tabaksteuergesetz (TabStG)
  • und die Zwischenerzeugnissteuer gem. § 30 SchwZwStG auf alkoholische Getränke, die vom Alkoholgehalt her zwischen Wein und Spirituosen liegen.

Gründe für die Erhebung von Verbrauchsteuern sind:

  • die Erzielung von Staatseinnahmen zuzüglich zur Besteuerung von Einkommen und Erträgen,
  • die Lenkungswirkung durch Zuschläge für gesundheitsgefährdenden (z. B. Tabak, Alkohol) und oder die Umwelt belastenden Konsum (z. B. Verbrennen von fossilen Energieträgern für Stromerzeugung, Heizen und Verkehr),
  • und die Deckung von Sonderkosten der Allgemeinheit (z. B. Kosten für den Bau von Straßen, auf denen durch Mineralölprodukte angetriebene Fahrzeuge fahren).
was-verbrauchsteuern-dp-474447584

Harmonisierung der Verbrauchsteuern in der EU

Der Art. 113 des Vertrages über der Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmt, dass Verbrauchsteuern zwischen den Mitgliedsstaaten einander anzunähern sind. Diese Annäherung wird als Harmonisierung bezeichnet. Zusätzlich existieren für die wichtigsten Arten von Verbrauchsteuern innerhalb der EU Richtlinien.
Hervorzuheben ist die Richtlinie 2008/118/EG (Verbrauchsteuersystemrichtlinie), die die Harmonisierung der Steuern regelt. Die jeweiligen nationalen Gesetze in den Mitgliedsstaaten (z.B. Tabaksteuergesetz) sind Ausprägung der EU-weiten Richtlinien
Neben den Ausprägungen EU-weiter Steuern existieren in Deutschland nationale Verbrauchsteuern, dies sind die Alkopopsteuer, die Kaffeesteuer und die (für verfassungswidrig erklärte) Kernbrennstoffsteuer.

Welche Erzeugnisse sind in der EU verbrauchsteuerpflichtig?

Die Erzeugnisse, für die Verbrauchsteuern in der EU anfallen, sind Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Mineralöl, Strom und Tabakwaren.
Bei der Harmonisierung der Verbrauchsteuern der EU fällt auf, dass weitere Produkte mit Mindestsätzen für Verbrauchsteuern der EU belegt wurden, die Festlegung der konkreten Steuersätze hingegen weitgehend in nationaler Kompetenz verblieb.
Zum Beispiel fiel Wein in Deutschland nicht unter die sogenannte Branntweinsteuer. Im Zuge der EU-Harmonisierung wurde Wein mit Verbrauchsteuern innerhalb der EU belegt, pro Hektoliter aber ein verbindlicher Mindestsatz von 0 Euro festgeschrieben.

Bei anderen Alkoholika hingegen liegen die Mindestsätze pro Hektoliter in wirtschaftlich relevanten Größenordnungen.

Verbrauchsteuersätze in der EU auf Alkohol

Die Verbrauchsteuer auf Wein, die sich auf Ebene der EU bis auf Schaumwein erstreckt, und auf Zwischenerzeugnisse wie Portwein werden nach Hektolitern des fertigen Produkts berechnet. Der Mindestsatz für Wein liegt bei 0 Euro, der Mindestsatz für Zwischenerzeugnisse bei 45 Euro pro Hektoliter.
Bier wird nach Hektolitern in Relation zu Grad Plato (Maß der Stamm würze) oder in Relation zum Alkoholgrad besteuert. In ersten Fall liegt der Mindestsatz bei 0,748 Euro, im Letzteren bei 1,87 Euro.
Auf Spirituosen werden Verbrauchsteuern entsprechend der Hektoliterzahl reinen Alkohols erhoben. Der Mindestsatz beträgt 550 Euro pro Hektoliter reinen Alkohols.

verbrauchsteuersaetze-eu-alkohol​-dp-23652435

Verbrauchsteuersätze in der EU auf Tabak

Die Berechnung der Verbrauchsteuer auf Zigaretten unterschiedet sich von der auf sonstige Tabakwaren zu erhebenden Verbrauchsteuer.

Die Richtlinie 2011/64/EU schreibt einen Mindeststeuersatz für die Abgabe von Zigaretten vor. Dieser enthält eine spezifische Komponente zwischen 7,5 % und 76 % der gesamten anfälligen Verbrauchsteuern und eine sogenannte Ad-Valorem-Komponente, die sich nach dem nationalen Höchstpreis des Kleinverkaufs der Zigaretten richtet.

Zusätzlich sind mindestens 90 Euro pro 1000 Zigaretten und mindestens 60 % des durchschnittlichen Kleinverkaufspreises als Verkehrssteuer auf Zigaretten zu erheben, Letztere aber nur, wenn national nicht 115 Euro pro 1000 Zigaretten erhoben werden.

Inklusive Mehrwertsteuer kann sich der Preis für eine Packung Zigarette durch die Steuerlast vervierfachen.

Bei anderen Tabakprodukten wird nach der Richtlinie 2011/64/EU einfacher verfahren. Es wird zwischen Feinschnitttabak, Zigarren und Zigarillos und anderem Rauchtabak unterschieden.

Der Mindestsatz für Feinschnitttabak liegt bei 50 % des durchschnittlichen Kleinverkaufspreises oder 60 Euro pro Kilogramm.

Für Zigarren und Zigarillos sind mindestens 5 % des Kleinverkaufspreises zu erheben oder 12 Euro pro 1000 Stück respektive pro Kilogramm.

Anderer Rauchtabak muss mit mindestens 20 % des Kleinverkaufspreises oder 22 Euro pro Kilogramm besteuert werden.

verbrauchsteuersaetze-eu-tabak​-dp341336982

Verbrauchsteuersätze in der EU auf Energieerzeugnisse

Zu den Energieerzeugnissen gehören verbleites und unverbleites Benzin, Gasöl, Heizöl, Kerosin, Flüssig- und Erdgas, Kohle und Koks und Strom.

Die Verbrauchsteuern für Flüssiggas und Heizöl werden pro 1000 Kilogramm berechnet, die Verbrauchsteuern für andere energietragende Flüssigkeiten pro 1000 Liter. Erdgas, Kohle und Koks werden pro Gigajoule besteuert, Strom pro Megawattstunde.

Flugkraftstoff ist mit Ausnahme der Verwendung für die private, nichtgewerbliche Luftfahrt (Privatjets) von Verbrauchsteuern befreit.

Steuerpflicht - Wann muss eine Verbrauchsteuer entrichtet werden?

Bei Verbrauchsteuern ist zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens der Verbrauchsteuerpflicht und dem Zeitpunkt, zu dem die Steuer fällig wird und entrichtet werden muss, zu unterscheiden.
Produkte werden verbrauchsteuerpflichtig, sobald sie hergestellt sind. Bei Einfuhr von im Ausland produzierten Gütern in die EU tritt ersetzend die Pflicht zur Abführung von Verbrauchsteuern mit dem Zeitpunkt der Einfuhr auf.
Die Entrichtung der Steuer kann jedoch bis zum Zeitpunkt, zudem die Ware in Verkehr gebracht wird, aufgeschoben werden.
Bei der Einfuhr in die EU kommt Steuerlagern eine Bedeutung bei der Ermittlung des Zeitpunktes zu, ab dem die Ware als in Verkehr gebracht betrachtet wird. Als Steuerlager gelten Produktions- und Verarbeitungsstätten, Lager und Versandeinrichtungen.
Mit der Entnahme einer Ware aus dem Steuerlager und damit mit der Eingliederung der Ware in den steuerlich freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr gilt diese prinzipiell als in Verkehr gebracht und die Steuerschuld ist entstanden.

Steuerschuld - Von wem muss die Verbrauchsteuer entrichtet werden?

Schuldner jeder Verbrauchsteuer sind die Konsumenten. Die Verbrauchsteuern werden aber nicht bei den Konsumenten erhoben, sondern bei Herstellern und Händlern, die sich die Steuer über den Preis von den Konsumenten zurückerstatten lassen. 

Wer die Verbrauchsteuer an den Staat zu entrichten hat, ist vom konkreten Geschäftsprozess des Warenverkehrs abhängig.
Steuerlagerinhaber – die Inhaber der im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Steuerlager – bilden den Regelfall der zur Entrichtung der Verkehrssteuern Verpflichteten.
Verbrauchsteuern bei der Einfuhr in die EU hat der Importeur der Waren zu entrichten, so keine Steueraussetzung genehmigt wurde.

steuerschuld-von-verbrauchsteuer-entrichtet-dp-566977562

Wurde ein Steueraussetzungsverfahren für einen Produktions- oder Lagerort betrieben und die Steueraussetzung genehmigt, so muss derjenige, der die Ware aus dem Ort der Steuerbefreiung entnimmt, die Verbrauchsteuer entrichten. In diese Gruppe fallen Versender, Abholer und Spediteure.

Steueraussetzungsverfahren bei Lieferungen an Steuerlager im innergemeinschaftlichen Wirtschaftsraum haben die Wirkung, dass nicht die Produzenten ihre lokale Verbrauchsteuer abführen müssen, sondern die Entnehmer aus den im Steueraussetzungsverfahren bestimmten Lagern. Diese müssen bei Entnahme nicht die lokal gültige, sondern die Verbrauchsteuer des Landes des Produzenten entrichten.

Prüfung der Verbrauchsteuernummer eines Geschäftspartners

Die zur Entrichtung von Verbrauchsteuern Verpflichteten erhalten von ihren nationalen Behörden eine Verbrauchsteuernummer, die sie EU-weit eindeutig identifiziert.

Das europäische SEED-System (System for Exchange of Excise Data) zur Prüfung von Verbrauchsteuernummer bietet hier eine Eingabemaske zur Prüfung an. Daneben existiert eine SOAP-Schnittstelle (Simple Object Access Protokoll) zur Einbindung des Systems in automatisierte Datenverarbeitungsprozesse.

Mit EU-Ländern verbundene Gebiete

Bestimmte, mit der EU politisch verbundene Gebiete sind von Verbrauchsteuern innerhalb der EU befreit.

Dies sind:

  • Färöer und Grönland (mit Dänemark verbunden),
  • die Ålandinseln (mit Finnland verbunden),
  • die französischen überseeischen Gebiete, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin (mit Frankreich verbunden),
  • Helgoland und Büsingen (mit Deutschland verbunden),
  • Livigno, Campione d’Italia und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees (mit Italien verbunden),
  • die niederländischen Antillen (mit den Niederlanden verbunden),
  • und Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln (mit Spanien verbunden).

Einen weiteren Sonderfall bilden Länder, in denen die Verbrauchsteuer der EU ausländischen Verbrauchsteuersätzen unterliegen. Ein Beispiel ist Monaco, wo französische Verbrauchsteuersätze gelten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Verbrauchsteuern sind indirekte Abgaben auf bestimmte Konsumgüter. Obwohl wirtschaftlich die Konsumenten die Last tragen, werden die Steuern von Herstellern und Händlern an den Staat abgeführt und über den Verkaufspreis an die Käufer weitergegeben.

In der EU verbrauchsteuerpflichtig sind Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Energieerzeugnisse wie Benzin, Diesel, Erdgas, Kohle und Strom. Die konkreten Steuersätze liegen weitgehend in nationaler Kompetenz, EU-weit gelten jedoch Mindestsätze.

Die Verbrauchsteuerpflicht entsteht grundsätzlich mit der Herstellung eines Produkts oder bei der Einfuhr in die EU. Die tatsächliche Entrichtung kann jedoch bis zur Entnahme der Ware aus einem Steuerlager aufgeschoben werden.

In der Regel sind Steuerlagerinhaber zur Entrichtung verpflichtet. Bei der Einfuhr in die EU ist es der Importeur. In Steueraussetzungsverfahren müssen Versender, Abholer oder Spediteure die Steuer bei Entnahme aus dem Lager entrichten – und zwar nach dem Satz des Produktionslandes.

Die Prüfung erfolgt über das europäische 'SEED-System' (System for Exchange of Excise Data). Es steht eine Online-Eingabemaske zur Verfügung sowie eine SOAP-Schnittstelle für die Einbindung in automatisierte Unternehmensprozesse.

Ja. Bestimmte politisch mit der EU verbundene Gebiete sind von den EU-Verbrauchsteuern befreit. In einigen Gebieten gelten ausländische Sätze – so unterliegt Monaco zum Beispiel den französischen Verbrauchsteuersätzen. Auch Flugkraftstoff ist für gewerbliche Luftfahrt von der Steuer befreit.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Tags

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Präferenznachweis: Unterschiedliche Formen, Bedeutung & Infos im Überblick

Präferenznachweis: Unterschiedliche Formen, Bedeutung & Infos im Überblick

Präferenznachweise dienen dazu, den Ursprungsort einer Ware zu belegen, die grenzüberschreitend von einem Land in ein anderes gelangt. Der Aussteller profitiert davon, dass er beim Export der Waren einen geringeren Zoll zahlen muss.
mehr erfahren
Überblick: Zollgebühren und Einfuhrabgaben zwischen der EU und den USA

Überblick: Zollgebühren und Einfuhrabgaben zwischen der EU und den USA

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch: Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP), die ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) hätte werden sollen, ist vor einigen Jahren gescheitert. Zu unterschiedlich waren am Ende die Vorstellungen von einem...
mehr erfahren
Zollverfahren für virtuelle Güter: Behandlung von Softwarelieferungen und Daten

Zollverfahren für virtuelle Güter: Behandlung von Softwarelieferungen und Daten

Im internationalen Warenverkehr kommt es regelmäßig vor, dass zwischen Unternehmen und im B2C-Bereich Wirtschaftsgüter wie Software und Daten ausgetauscht oder über Onlineplattformen genutzt werden. Dabei handelt es sich um virtuelle Waren, also solche, die in Netzwerken oder auf Datenträgern existieren.Besonders...
mehr erfahren
Die ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) – Tipps für die Erstellung und Bearbeitung

Die ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) – Tipps für die Erstellung und Bearbeitung

In diesem Artikel geht es um die ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM). Es ist möglich, dass Sie oder Ihr Subunternehmer wissentlich eine unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben haben. Es kann aber auch sein, dass Sie vom zuständigen Zollamt die Meldung erhalten, dass Ihre Ausfuhranmeldung...
mehr erfahren
AEO-Zertifizierung: Antragsverfahren, Vorteile, Voraussetzungen, Sicherheitserklärung, Gültigkeit

AEO-Zertifizierung: Antragsverfahren, Vorteile, Voraussetzungen, Sicherheitserklärung, Gültigkeit

AEO ist die Abkürzung für den englischen Begriff Authorised Economic Operator. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen oder um eine einzelne selbstständige Person, die in Bezug auf die Wirtschaftsbeteiligungen als besonders vertrauenswürdig gilt. Wenn Sie diese Zertifizierung erwerben konnten,...
mehr erfahren
Handelsbeziehungen, Einfuhrbestimmungen & Zollrecht der Türkei: Überblick für Exporteure

Handelsbeziehungen, Einfuhrbestimmungen & Zollrecht der Türkei: Überblick für Exporteure

Der Außenhandel ist für Unternehmen in Deutschland ein wichtiges Standbein. Doch es kommen immer wieder Fragen auf, welche Vorschriften für den Handel mit Unternehmen in anderen Ländern gelten. Dabei ist neben dem Bestimmungsland auch die Art der Ware zu bedenken....
mehr erfahren