Was sind Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung?

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung bieten Unternehmen finanzielle Vorteile, z. B. durch das Verschieben von Abgaben – eine Bewilligung der Zollbehörde ist jedoch Pflicht.
  • Die aktive Veredelung erlaubt den zollfreien Import von Waren zur Weiterverarbeitung, solange die Endprodukte in Drittländer exportiert werden.
  • Bei der vorübergehenden Verwendung können Drittlandswaren bis zu zwei Jahre zollfrei in der EU genutzt werden – danach müssen sie die EU verlassen.
  • Die passive Veredelung ermöglicht es, EU-Waren günstig in Drittländern verarbeiten zu lassen; verzollt werden nur Transport und Verarbeitung.
  • Das Zolllager schont die Liquidität, da Nicht-EU-Waren dort lagern können, ohne dass sofortige Zollabgaben fällig werden.

Ein Zollverfahren hat dann eine wirtschaftliche Bedeutung, wenn es einem Unternehmen eine finanzielle Gestaltungsmöglichkeit bietet. Die Firma ist bei bestimmten Zollverfahren in der Lage, den Zeitpunkt der Abgaben zu verschieben. Diese Freiheit ist beim Export und Import von Produkten mit entscheidenden Vorteilen verbunden. Deshalb werden die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung in Deutschland und anderen Ländern Europas gerne von den Unternehmen genutzt. Es gibt mehrere Zollverfahren, die einem Unternehmen Vorteile verschaffen können. Die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung haben unterschiedliche Definitionen. Sie haben jedoch eines gemeinsam: Wer ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung in Anspruch nehmen möchte, muss im Voraus eine Bewilligung bei der zuständigen Zollbehörde einholen. 

Eine Übersicht der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung erhalten Sie hier:

Die aktive Veredelung: Eine Ersparnis durch die Ausfuhr

Das Zollverfahren der aktiven Veredelung sieht vor, dass Waren, die aus einem Drittland für eine Veredelung in die EU importiert werden, keine Einfuhrzölle oder andere Abgaben verursachen. Teil der aktiven Veredelung sind unter anderem die Reparatur von Produkten oder die Montage gelieferter Einzelteile. 

Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Einfuhr von Waren nicht endgültig entscheiden, ob die veredelten Produkte anschließend auf dem europäischen Markt bleiben oder in ein Drittland ausgeführt werden. Die aktive Veredelung soll dazu dienen, dass in Deutschland hergestellte Waren aus importierten Einzelteilen auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben. Da keine Einfuhrabgaben für die Importgüter zu zahlen sind, können die Preise der Endprodukte niedrig gehalten werden. 

Fließen die importierten Einzelteile in Form fertiger Produkte letztlich doch in den Wirtschaftskreislauf der EU, so müssen die Einfuhrabgaben nachträglich gezahlt werden.

Die vorübergehende Verwendung

Wenn Waren aus Drittländern nur vorübergehend in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union genutzt werden, müssen bei der Einfuhr keine Abgaben an die Zollbehörde gezahlt werden. Ein typisches Beispiel für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung sind Messewaren. Die maximale Nutzungsdauer innerhalb der EU liegt bei zwei Jahren. Mit Ablauf dieser Frist müssen die Waren den Wirtschaftsraum der Europäischen Union wieder verlassen. Wenn bei der Nutzung die Interessen der europäischen Wirtschaft tangiert werden, kann es zu Einschränkungen bei den Vergünstigungen kommen. Die Einhaltung des vorgesehenen Verwendungszwecks unterliegt der Überwachung durch das zuständige Zollamt. Es muss außerdem die Identität der Waren gesichert werden, um die fristgemäße Ausführung der Produkte überprüfen zu können.

import-export-voruebergehende verwendung

Die passive Veredelung

Bei dem Zollverfahren der passiven Veredelung werden Waren aus dem europäischen Wirtschaftsraum in ein Drittland ausgeführt, um dort veredelt und anschließend wieder in die EU eingeführt zu werden. Ein typisches Beispiel ist die Ausfuhr von Nordseekrabben. Sie werden in einem Drittland gereinigt und gepult. Anschließend kehren sie auf den europäischen Markt zurück. Verzollt wird jedoch lediglich der Transport und die Verarbeitung. Auf diese Weise soll es Unternehmen in der Europäischen Union ermöglicht werden, die niedrigen Löhne der Drittländer bei der Verarbeitung europäischer Güter zu nutzen.

Das Zolllager

Das Zolllager ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, das in Unternehmen eine wichtige Liquiditätsquelle darstellt. Es handelt sich um einen räumlich abgetrennten Bereich, der im Voraus von der zuständigen Zollbehörde genehmigt wird. Waren, die nicht aus der EU stammen, können hier gelagert werden, ohne Zollabgaben zu verursachen. Solange sich die Waren im Lager befinden, müssen keine Abgaben gezahlt werden. Das unterstützt die Liquidität des Unternehmens. Große Firmen verfügen in der Regel über angemeldete Silos oder Lagerhallen, während kleinere Betriebe gerne die Zolllagerflächen von Speditionen in Anspruch nehmen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Es handelt sich um Zollverfahren, die Unternehmen finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten bieten – etwa durch das Verschieben von Zollabgaben beim Import oder Export von Waren.

Unternehmen müssen vor der Nutzung eines solchen Verfahrens eine Bewilligung bei der zuständigen Zollbehörde einholen.

Waren aus Drittländern können zollfrei in die EU eingeführt, dort veredelt und anschließend wieder ausgeführt werden. Werden die Produkte doch in der EU verkauft, sind die Einfuhrabgaben nachträglich zu zahlen.

Bei der aktiven Veredelung werden Drittlandswaren in der EU bearbeitet; bei der passiven Veredelung werden EU-Waren in ein Drittland zur Verarbeitung ausgeführt und anschließend wieder eingeführt.

Im Zolllager können Nicht-EU-Waren gelagert werden, ohne dass sofort Zollabgaben anfallen. Das verbessert die Liquidität des Unternehmens erheblich.

Die maximale Nutzungsdauer beträgt zwei Jahre. Danach müssen die Waren den europäischen Wirtschaftsraum wieder verlassen.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Tags

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Export in Drittländer: Infos, Dokumente, Steuern, Zoll & mehr

Export in Drittländer: Infos, Dokumente, Steuern, Zoll & mehr

Der Handel innerhalb der Europäischen Union unterscheidet sich vom Import & Export in Nicht-EU-Staaten insbesondere darin, zollfrei zu sein. Beim Warenaustausch bieten sich damit einhergehend attraktive Möglichkeiten, Geld zu sparen und der bürokratische Aufwand wird deutlich reduziert. Möchten Sie mit...
mehr erfahren
Was versteht man unter einem Kommissionslager? – Erklärung, Abläufe, Unterschiede, Vor- & Nachteile

Was versteht man unter einem Kommissionslager? – Erklärung, Abläufe, Unterschiede, Vor- & Nachteile

In Bezug auf Logistik und Vertrieb kann es fu00fcr Unternehmen sinnvoll sein, dies u00fcber ein Kommissionslager abzuwickeln. Was die Vor- und Nachteile dabei sind und was genau eigentlich unter einem Kommissionslager zu verstehen ist, erklu00e4ren wir in diesem Beitrag. Dabei...
mehr erfahren
Basiswissen Lieferantenerklärung: Bedeutung, Arten, Ausstellung, Rechtsfolgen & mehr

Basiswissen Lieferantenerklärung: Bedeutung, Arten, Ausstellung, Rechtsfolgen & mehr

Lieferantenerklärungen werden benötigt, wenn Waren innerhalb der EU bewegt werden sollen. Lieferanten können dabei nicht grundsätzlich zur Ausfertigung einer Lieferantenerklärung für den Zoll verpflichtet werden, sondern nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Erfahren Sie in diesem Artikel alles, was es...
mehr erfahren
Chemische Vorprodukte: Besonderheiten bei der aktiven Veredelung

Chemische Vorprodukte: Besonderheiten bei der aktiven Veredelung

Vorprodukte spielen im internationalen Handel eine große Rolle. Sie werden nach Deutschland bzw. in die Europäische Union (EU) eingeführt, um hier zur Herstellung verschiedener Produkte eingesetzt zu werden. Diese Produkte können sowohl für den deutschen bzw. den EU-Markt als auch...
mehr erfahren
Deutsches Exportkontrollrecht: Haftung, Verstöße, Beschränkungen, Prüfung & Strafen

Deutsches Exportkontrollrecht: Haftung, Verstöße, Beschränkungen, Prüfung & Strafen

Die Haftungsfrage ist im Exportkontrollrecht eindeutig geklärt. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht, dass es kein eigenes Gesetz für Verstöße gegen das Exportkontrollrecht gibt. Es liegen Kataloge aus dem Strafrecht beziehungsweise über Ordnungswidrigkeiten zugrunde, nach denen die Haftung und die Auferlegung...
mehr erfahren
Zollrelevante Dokumentation bei temperaturgeführten Lieferketten

Zollrelevante Dokumentation bei temperaturgeführten Lieferketten

Temperaturgeführte Lieferketten (Engisch „Cold Chain“) spielen in zahlreichen Branchen – darunter die Pharma-, Lebensmittel- und Chemieindustrie – eine zentrale Rolle. Für temperaturempfindliche Waren ist damit einerseits die Erhaltung einer hohen Qualität (unter anderem für den risikolosen Verzehr) gewährleistet, auf der...
mehr erfahren