Was sind besondere Zollverfahren und welche gibt es?

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Besondere Zollverfahren sind Nichterhebungsverfahren: Zollabgaben fallen erst an, wenn Waren tatsächlich in den EU-Wirtschaftskreislauf überführt werden.
  • Der Unionszollkodex unterteilt diese Verfahren in vier Kategorien: Lagerung, Veredelung, Verwendung und Versand.
  • Unternehmen profitieren von verbesserter Liquidität und gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten.
  • Verfahren wie die aktive Veredelung oder die vorübergehende Verwendung ermöglichen flexible Zollregelungen für Import und Export.
  • In Deutschland werden diese Verfahren auch als ‘Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung’ bezeichnet.

Die besonderen Zollverfahren wurden in Europa eingeführt, um die Wirtschaft gezielt anzukurbeln. Es handelt sich in der Regel um Nichterhebungsverfahren. Dies bedeutet, dass bei der Einfuhr und der Ausfuhr von Gütern keine zollamtlichen Abgaben fällig werden. Die Abgaben an den Zoll werden erst dann fällig, wenn die Waren tatsächlich in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union überführt werden. In Deutschland werden die besonderen Zollverfahren häufig auch als Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung bezeichnet. 

Folgende Übersicht hilft dabei, sich einen Überblick über die besonderen Zollverfahren zu verschaffen:

Arten besonderer Zollverfahren

Im Unionszollkodex werden einige spezielle Zollverfahren aufgeführt, die dazu dienen sollen, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Güter zu steigern. Die Waren können unter besseren Bedingungen importiert und exportiert werden. 

Der Unionszollkodex unterteilt die besonderen Zollverfahren für die EU in vier Kategorien:

  • Verwendung: Endverwendung oder vorübergehende Verwendung
  • Lagerung: Freizonen und Zolllager
  • Versand: Externer und interner Versand
  • Veredelung: Passive und aktive Veredelung

Die Lagerung

In einem angemeldeten Zolllager können Waren gelagert werden. Es werden keine Zollabgaben fällig, bis die Güter das Lager verlassen und in den wirtschaftlichen Handelsraum der Europäischen Union überführt werden. Ein Unternehmen profitiert hieraus, denn die Liquidität kann gesteigert werden. Zollabgaben müssen erst dann gezahlt werden, wenn die Waren verkauft oder gebraucht werden. Es gibt private und öffentliche Zolllager verschiedener Typen. 

Die Waren können auch in sogenannten Freizonen gelagert werden. Es handelt sich um abgegrenzte Bereiche, die sich innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union befinden. Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und andere Einfuhrabgaben fallen nicht an, solange sich die Güter in den Freizonen und somit im Freizonenverfahren, befinden.

Die Veredelung

Das besondere Zollverfahren der Veredelung wird in zwei Definitionen unterteilt. Bei der passiven Veredelung werden Waren aus der EU ausgeführt und in einem Drittland weiterverarbeitet. Anschließend kehren sie in den Wirtschaftsraum der Europäischen Union zurück. Die Höhe der Zollgebühr wird auf Grundlage der Kosten der Veredelung berechnet und nicht auf der Basis der Preise von Veredelungserzeugnissen. 

Bei der aktiven Veredelung werden Waren aus Drittländern in die Europäische Union importiert. Nach dem Veredelungsprozess sollen sie unter vorteilhaften Bedingungen wieder ausgeführt werden. Durch die geringen Zollgebühren können die Güter zu guten Preisen verkauft werden und verhalten sich wettbewerbsfähig auf dem internationalen Markt.

die-veredelung

Die Verwendung

Wenn Nicht-Unionswaren für einen zeitlich begrenzten Zeitraum in der EU verwendet werden sollen, kann von dem besonderen Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung innerhalb Europas Gebrauch gemacht werden. Die Frist beträgt zwei Jahre und das Verfahren findet beispielsweise bei Messewaren Verwendung. Sollen die Güter anschließend doch in den Wirtschaftsraum der EU überführt werden, dann müssen die Zollgebühren erst zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden und nicht schon vorher. 

Das besondere Zollverfahren der Endverwendung macht es in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union möglich, eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Zollabgaben zu erzielen, wenn Produkte innerhalb eines bestimmten Zeitraums für eine konkrete Endverwendung verarbeitet werden. Ein passendes Beispiel wäre die Verarbeitung von Fleisch für die Produktion von Lebensmitteln.

Der Versand

Wenn Ware aus Drittländern in die Europäische Union gelangt, so sind die Zollgebühren in der Regel zum Zeitpunkt des Grenzüberschritts zu zahlen. Da die Güter in den meisten Fällen jedoch weiter transportiert werden, wurde das Versandverfahren eingeführt. Es ermöglicht, die Einfuhrabgaben am endgültigen Bestimmungsort der Waren zu bezahlen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Besondere Zollverfahren sind spezielle Regelungen im Zollrecht, bei denen Zollabgaben nicht sofort bei der Einfuhr anfallen, sondern erst dann, wenn die Waren in den EU-Wirtschaftskreislauf überführt werden. Sie sollen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken.

Der Unionszollkodex unterscheidet vier Kategorien: Lagerung (z. B. Zolllager und Freizonen), Veredelung (aktiv und passiv), Verwendung (vorübergehend und Endverwendung) sowie Versand.

Bei der aktiven Veredelung werden Waren aus Drittländern zollfrei in die EU importiert, dort verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt. Bei der passiven Veredelung werden EU-Waren in ein Drittland zur Weiterverarbeitung ausgeführt und danach wieder eingeführt – die Zollgebühr richtet sich dann nur nach den Veredelungskosten.

Ein Zolllager ist ein angemeldetes Lager, in dem Waren gelagert werden können, ohne dass sofort Zollabgaben anfallen. Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Waren das Lager verlassen. Das verbessert die Liquidität von Unternehmen erheblich.

Das Versandverfahren ermöglicht es, Zollabgaben nicht an der Grenze, sondern erst am endgültigen Bestimmungsort der Waren zu zahlen. Es wurde eingeführt, weil Güter aus Drittländern in der Regel nach dem Grenzübertritt noch weiter transportiert werden.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Tags

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Überblick: Der betriebliche Zollbeauftragte und die Zollabwicklung im Unternehmen

Überblick: Der betriebliche Zollbeauftragte und die Zollabwicklung im Unternehmen

Wenn Unternehmen Handel betreiben oder fu00fcr die Produktion und den Verkauf ihrer Waren Im- beziehungsweise Exporte notwendig werden, mu00fcssen verschiedenste Vorschriften eingehalten werden. Die Waren mu00fcssen u00fcberpru00fcft werden, ebenso sollte eine Kontrolle der Wareneigenschaften durchgefu00fchrt werden. All dies sind Aufgaben,...
mehr erfahren
Basiswissen Lieferantenerklärung: Bedeutung, Arten, Ausstellung, Rechtsfolgen & mehr

Basiswissen Lieferantenerklärung: Bedeutung, Arten, Ausstellung, Rechtsfolgen & mehr

Lieferantenerklärungen werden benötigt, wenn Waren innerhalb der EU bewegt werden sollen. Lieferanten können dabei nicht grundsätzlich zur Ausfertigung einer Lieferantenerklärung für den Zoll verpflichtet werden, sondern nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Erfahren Sie in diesem Artikel alles, was es...
mehr erfahren
Verfahrenserleichterung durch zentrale Zollabwicklung in der EU – Wissenswertes zur Centralised Customs Clearance (CCL)

Verfahrenserleichterung durch zentrale Zollabwicklung in der EU – Wissenswertes zur Centralised Customs Clearance (CCL)

Der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) und mit Drittstaaten kann Unternehmen vor komplexe Herausforderungen stellen. Gerade, wer Waren an verschiedenen Standorten in mehreren Mitgliedstaaten ein- oder ausführt, sieht sich mit unterschiedlichen Zollstellen, abweichenden Abläufen im Verfahren und einem...
mehr erfahren
Passive Veredelung: Erklärung, Ablauf, Rechtsgrundlagen & mehr

Passive Veredelung: Erklärung, Ablauf, Rechtsgrundlagen & mehr

Dank der Europäischen Zollunion können Waren innerhalb des Gebietes der Europäischen Union sowie weiterer teilnehmender Staaten frei zirkulieren, ohne dabei Ein- oder Ausfuhrzöllen oder ähnlich gearteten Beschränkungen unterworfen zu sein. Gegenüber nicht an der Zollunion teilnehmenden Ländern wird diese Form...
mehr erfahren
Was ist eine Sanktionslistenprüfung und welche Möglichkeiten gibt es? – Ein Ratgeber für Unternehmen

Was ist eine Sanktionslistenprüfung und welche Möglichkeiten gibt es? – Ein Ratgeber für Unternehmen

Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und ihre Waren aus Deutschland in andere Länder exportieren, kennen den Begriff der Sanktionslistenprüfung bereits. Er ist international unter dem Namen „Compliance“ bekannt. Diese Prüfung muss nicht nur von deutschen Unternehmen durchgeführt werden, sondern...
mehr erfahren
Zollbeschau: Bedeutung, Arten, Ablauf, Dauer, Pflichten & mehr

Zollbeschau: Bedeutung, Arten, Ablauf, Dauer, Pflichten & mehr

Eine Zollbeschau wird oftmals bei der Überführung von Waren in die EU vom Zoll angeordnet. Diese wird von vielen Unternehmen mit Unannehmlichkeiten assoziiert. Mit diesem Artikel werden Sie die Zollbeschau in Deutschland besser nachvollziehen können. Die Kenntnis über Ihre Pflichten...
mehr erfahren