- Incoterms sind internationale Handelsrichtlinien, die von der Internationalen Handelskammer entwickelt wurden, um die Kommunikation zwischen Handelspartnern weltweit zu erleichtern.
- EXW (‘Ex Works’ / ‘ab Werk’) bedeutet: Der Verkäufer stellt die Ware am eigenen Werk bereit – danach trägt der Käufer die volle Verantwortung.
- Alle Transport-, Ausfuhr- und Einfuhrkosten gehen beim Incoterm EXW vollständig zu Lasten des Käufers.
- Für den Verkäufer ist EXW faktisch ein reines Inlandsgeschäft – seine Haftung endet mit der Übergabe der Ware am Werk.
Handel wurde schon immer betrieben, auch zwischen unterschiedlichen Ländern und Kontinenten. Doch während im Mittelalter bestimmte Routen feststanden, hat sich der internationale Handel im vergangenen Jahrhundert deutlich verändert. Die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Handelsräume werden immer komplexer. Auch wenn die Digitalisierung viele Prozesse übersichtlicher macht, sind sprachliche und gesetzliche Barrieren noch lange nicht aus der Welt geräumt.
Bereits Mitte des 20. Jahrhunderts hat die Internationale Handelskammer sogenannte Incoterms entwickelt. Der Begriff ist die Abkürzung für „International Commerce Terms“ und stammt aus dem Englischen. Auf Deutsch lässt er sich mit „Internationalen Handelsrichtlinien“ übersetzen.
Die Incoterms kategorisieren den internationalen Handel und machen die Kommunikation für Handelspartner auf der ganzen Welt deutlich leichter. Exporteure und Importeure können sich freiwillig auf die Einhaltung der Incoterms einigen. Das erleichtert die Zuweisung der Verantwortung während des Handelsprozesses und kann Missverständnisse vermeiden.
Incoterm EXW – Bedeutung
Der Incoterm EXW ist die Abkürzung für „Ex Works“, was so viel bedeutet, wie „ab Werk“. Das Werk ist der benannte Lieferort, an dem der Käufer die Ware in Empfang zu nehmen hat. Anschließend muss er sich um den Transport und die Zahlung jeglicher Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrabgaben kümmern.
Für den Verkäufer herrscht eine minimale Verpflichtung, denn für ihn ist der Verkauf faktisch ein Inlandgeschäft. Ab der Übergabe am Werk geht die Verantwortung an den Käufer über.
Wer zahlt bei Incoterm EXW?
Es ist Aufgabe des Importeurs, beziehungsweise Käufers der Warenladung, sich um alle Kosten zu kümmern, die nach der Abnahme der Ware am Werk des Verkäufers anfallen. Dazu gehören die Kosten des Abtransports, der Ausfuhr, der Einfuhr in das Zielland und der Transport an den gewünschten Standort.
Sobald die Ware vom Verkäufer an den Käufer übergeben wurde, trägt ersterer keine Verantwortung mehr für die Ware.
Wer trägt bei EXW die Verantwortung für den Transport?
Der Käufer / Importeur einer Warenladung ist für den Transport der Produkte verantwortlich, wenn sich beide Handelspartner im Voraus auf den Incoterm EXW geeinigt haben.
Es handelt sich um einen Incoterm, der für den Verkäufer faktisch ein Inlandgeschäft bedeutet. Beim Incoterm EXW ist es Aufgabe des Käufers, die Lieferbedingungen mit der gewählten Spedition zu verhandeln.
Wer muss bei EXW die Einfuhrabgaben zahlen?
Zölle, Steuern und andere Abgaben werden fällig, wenn die Ware an der Grenze zum Zielland abgefertigt wird. Bevor die Güter in den freien Verkehr des gewünschten Landes übergehen können, müssen alle Einfuhrabgaben in voller Höhe beglichen worden sein.
Die Verantwortung hierfür liegt beim Incoterm EXW beim Käufer der Produkte. Der Verkäufer hat seine Verantwortung für die Warenladung in dem Augenblick abgegeben, in dem die Ware am Werk des Verkäufers an den Käufer, beziehungsweise Importeur, übergeben wird.
Entdecken Sie weitere Details zu Incoterms in unserem speziellen Beitrag. Hier beleuchten wir umfassend alle Aspekte der Incoterms, inklusive Definitionen und einem Überblick über Lieferbedingungen, sowohl für Deutschland als auch international.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
EXW steht für 'Ex Works' (dt. 'ab Werk'). Der Verkäufer stellt die Ware an seinem Werk bereit, und der Käufer übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle weiteren Verantwortlichkeiten für Transport und Kosten.
Der Käufer bzw. Importeur trägt alle anfallenden Kosten nach der Warenübergabe am Werk, einschließlich Abtransport, Ausfuhr, Einfuhr und Lieferung an den Zielort.
Die Transportverantwortung liegt vollständig beim Käufer. Er muss die Lieferbedingungen selbst mit der gewählten Spedition verhandeln.
Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben sind vom Käufer zu begleichen, bevor die Ware in den freien Verkehr des Ziellandes übergehen kann.
Für den Verkäufer bedeutet EXW minimalen Aufwand, da der Handel faktisch wie ein Inlandsgeschäft behandelt wird. Nach der Übergabe der Ware am Werk trägt er keinerlei weitere Verantwortung.