Chinesische Exportkontrolle: Was deutsche Unternehmen bei der Warenausfuhr aus China wissen und beachten sollten

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Chinas Exportkontrolle wird zunehmend zum geopolitischen Steuerungsinstrument – mit dem Export Control Law (ECL) als zentralem Regelwerk seit Dezember 2020.
  • Seltene Erden, Dual-Use-Güter und High-Tech-Materialien stehen besonders im Fokus; die Regelungen wurden 2024/2025 deutlich verschärft.
  • Bekanntmachung Nr. 61 führt eine extraterritoriale Kontrolle ein: Auch außerhalb Chinas hergestellte Waren mit mehr als 0,1 % chinesischer Seltener Erden fallen darunter.
  • Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen – bis hin zur persönlichen Haftung von Führungskräften und einer lebenslangen Exportsperre.
  • Für deutsche Unternehmen ist ein robustes Compliance-Management unerlässlich, um in einem dynamischen und sprachlich anspruchsvollen Regulierungsumfeld handlungsfähig zu bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
  • China verschärft seine Exportkontrolle zunehmend – das Export Control Law (ECL) von 2020 bildet den rechtlichen Rahmen, der stetig durch neue Bekanntmachungen erweitert wird.
  • Besonders kritisch: Seltene Erden, Dual-Use-Güter und High-Tech-Materialien unterliegen strengen Genehmigungspflichten – teils sogar mit extraterritorialer Wirkung für globale Lieferketten.
  • Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen – für Unternehmen wie auch für einzelne Führungskräfte, bis hin zu lebenslangen Tätigkeitsverboten.
  • Für 2026 rücken Compliance- und Haftungsfragen für international tätige Unternehmen mit China-Bezug stärker in den Vordergrund.

Deutsche Unternehmen mit Produktionsstandorten oder Lieferketten in China sehen sich mit einer chinesischen Exportkontrolle konfrontiert, deren Regeln in zunehmendem Umfang verschärft werden. Damit geht es an dieser Stelle nicht um Fragen, die bloß die Zollabwicklung betreffen. Für 2026 rücken Compliance- und Haftungsfragen für Unternehmen stärker in den Vordergrund.

Dabei ist nicht nur das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Export Control Law of the People’s Republic of China (ECL) als grundlegender rechtlicher Rahmen relevant. Im Hinblick auf Dual-Use-Güter und Technologietransfers werden die Regeln immer wieder angepasst und strenger. Ein besonders kritischer Aspekt ist das aktuelle Vorgehen bei Seltenen Erden, Halbleitermaterialien und High-Tech-Komponenten, die auch politisch instrumentalisiert werden.

Die Rahmenbedingungen bei Warenausfuhren aus China: Zollabwicklung vs. strategische Exportsteuerung

Die chinesische Exportkontrolle entwickelt sich von einem rein administrativen Verfahren zu einem geopolitischen Steuerungsinstrument. Die Einführung des ECL war ein erster wichtiger Schritt, der in einem einheitlichen Regelwerk die bis dahin geltenden verschiedenen Gesetze und Verwaltungsvorschriften bündelt.

Für international agierende Konzerne hat das ECL sehr konkrete Folgen: Im chinesischen Exportkontrollrecht ist die Tochtergesellschaft – sofern sie als Exporteur auftritt – formal für die Erfüllung der Kontrollpflichten verantwortlich. Dazu gehören

  • Prüfpflichten,
  • die Klassifizierung der Exportprodukte und
  • das Beantragen von Genehmigungen.

Aufgrund der Sanktionen bei Verstößen, die nicht nur das Unternehmen (wie eine chinesische Tochtergesellschaft oder Joint Ventures), sondern auch die Geschäftsleitung oder einzelne Mitarbeiter treffen können, ist der Compliance-Aspekt von enormer Bedeutung. Zudem haben diese Sanktionen auch eine strafrechtliche Implikation.

In diesem Zusammenhang kommt erschwerend hinzu, dass das ECL zumindest stellenweise sehr weit ausgelegt werden kann. Mit Artikel 9 ECL hält sich der chinesische Staat das Recht offen, auch solche Waren, Dienstleistungen und Technologien als substanziell wichtig für die nationale Sicherheit zu erklären, die nicht auf den Kontrolllisten stehen. Hieraus ergibt sich die Konsequenz, dass diese Güter für bis zu zwei Jahre der Exportkontrolle unterliegen können.

2025 hat sich die Dynamik insbesondere bei kritischen Materialien verschärft. Im Oktober 2025 hat das chinesische Handelsministerium (Ministry of Commerce, MOFCOM) die Bekanntmachungen Nr. 55 bis 58 veröffentlicht. Diese erfassen Exportbeschränkungen für einige Seltene Erden (Bekanntmachung Nr. 57: Holmium, Erbium, Thulium, Europium, Ytterbium) sowie für Anlagen zur Gewinnung Seltener Erden, bestimmte Lithiumakkumulatoren und künstliche Diamanten.

Bekanntmachung Nr. 61 erweitert die Kontrolle sogar auf außerhalb Chinas hergestellte Waren, sofern diese Anteile an in China gewonnenen gelisteten Seltenen Erden von mehr als 0,1 Prozent enthalten – ein extraterritorialer Ansatz mit weitreichenden Folgen für globale Lieferketten.

Die chinesische Exportdefinition im Überblick

Der Exportbegriff umfasst im chinesischen Recht drei zentrale Dimensionen:

  • Physische Warenausfuhr als Transfer von Gütern aus dem chinesischen Territorium.
  • Technologie- und Softwaretransfer sowie die Weitergabe technischen Know-hows durch Dienstleistungen oder einen Engineering-Support.
  • Bereitstellung kontrollierter Waren durch chinesische Staatsangehörige, juristische Personen oder Organisationen an ausländische Empfänger innerhalb Chinas.

Unternehmen aus Deutschland müssen in diesem Zusammenhang besonders auf Wiederausfuhrregelungen achten, wenn also eine aus China exportierte Komponente später in ein Drittland weiterveräußert wird. In diesem Zusammenhang gelten aufgrund chinesischer Endverbleibsklauseln möglicherweise Beschränkungen und Genehmigungspflichten für bestimmte Endverwendungen oder Empfängerländer.

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Wichtige Grundlagen im chinesischen ECL

Zentrales Regelwerk rund um den Export aus China ist das ECL, das sich neben den allgemeinen Vorschriften in Abschnitt 2 mit Dual-Use und Abschnitt 3 mit militärischen Gütern beschäftigt. Die im Folgenden zu erörternden Aspekte sind dabei aus unternehmerischer Sicht von besonderer Bedeutung.

  • Kontrollierte Güter gemäß ECL: Das Gesetz erfasst vier Hauptkategorien, und zwar Dual-Use-Güter (zivile und militärische Verwendung), militärische Güter, nukleare Güter sowie andere Güter, Technologien oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder den nationalen Interessen stehen. Das MOFCOM stellt die Kontrolllisten zusammen und hält diese zum Abruf bereit.
  • Catch-all-Regelung: Ein zentrales Element ist die sogenannte „Catch-all-Bestimmung“ in Artikel 12 ECL. Demnach sind auch nicht gelistete Güter genehmigungspflichtig, wenn der Exporteur weiß oder wissen muss bzw. von chinesischen Behörden informiert wird, dass die Ware die nationale Sicherheit verletzen, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder einer terroristischen Verwendung dienen könnte. Mit dieser Regelung entsteht erhebliche Rechtsunsicherheit, was eine gründliche Risikoprüfung durch den Compliance-Beauftragten des Unternehmens erforderlich macht.
  • Regelmäßige Erweiterungen: Das ECL bzw. dessen Reichweite und der Geltungsbereich von Exportkontrollen wird durch die chinesische Führung regelmäßig angepasst. Unter anderem hat Peking die Dual-Use-Klassifikation für verschiedene Produkte 2024 (und auch 2025) überarbeitet und mittels Bekanntmachungen aktualisiert. Dabei orientiert man sich zwar an internationalen Vereinbarungen (China greift in diesem Zusammenhang das Wassenaar-Arrangement auf), zugleich enthält das Gesetz aber auch eigenständige chinesische Positionen. Als besonders sensibel gelten Technologien zur Extraktion, Separation und Verarbeitung kritischer Materialien (unter anderem Seltene Erden), die im Technology Export Catalogue klassifiziert sind. Zusätzliche Auswirkungen auf die Exportkontrollvorschriften haben auch die aktuellen Bekanntmachungen des MOFCOM.

Insbesondere macht es der Umstand, dass das chinesische Wirtschaftsministerium eine umfassende Kontrolle mittels der von ihm veröffentlichten Mitteilungen ausübt, für Unternehmen nicht immer einfach, aktuell geltende Regelungen im Rahmen der eigenen Lieferprozesse zu berücksichtigen, zumal diese auf Mandarin veröffentlicht werden.

Kritische Warengruppen: Dual-Use-Güter, Seltene Erden und High-Tech-Materialien

Die chinesischen Exportkontrollen zielen auf bestimmte, kritische Bereiche ab, zu denen insbesondere

  • Dual-Use-Güter,
  • Seltene Erden sowie
  • Technologien und Dienstleistungen (zum Beispiel in Form von Schulungen zu Extraktions- oder Separationsverfahren sowie dem Versand technischer Dokumentationen zu kontrollierten Verfahren)

gehören. Produkte und Services, die in eine der genannten Gruppen fallen, sind genehmigungspflichtig. Relevant ist für die konkrete Ausgestaltung neben dem ECL die Staatsratsverordnung Nr. 792 sowie die aktuellen Bekanntmachungen des Wirtschaftsministeriums.

Dual-Use-Güter

Auf Dual-Use-Gütern liegt ein zentraler Fokus der chinesischen Exportkontrolle. Die Liste erfasst Doppelnutzungsgüter, wie Drohnen (die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können), Hochleistungs-Kohlenstoffmaterialien, spezielle Präzisionswerkzeugmaschinen oder Softwarelösungen, die auch militärischen Anwendungen dienen können.

Seltene Erden und kritische Rohstoffe

Die Kontrolle Seltener Erden wurde in den Jahren 2024 und 2025 massiv ausgeweitet. Erfasst werden nicht nur die reinen Metalle und Oxide. Auch Legierungen sowie Permanentmagnete (unter anderem mit Dysprosium/Terbium) oder Beschichtungen und eingebettete Materialien in Komponenten werden erfasst.

Besonders weit geht die in Bekanntmachung Nr. 61 festgeschriebene extraterritoriale Regelung. Damit erlegt China Unternehmen, die kritische Rohstoffe beziehen, klare Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwendung und des Verbleibs auf. China erfasst auf diese Weise nicht nur den primären Exportsektor, sondern auch nachgelagerte Akteure in globalen Lieferketten.

Durch die Tatsache, dass auch Graphit-basierte Produktionsfaktoren einer stärkeren Kontrolle unterliegen, wirken sich die Regelungen Chinas zudem auf die Halbleiter-, Photovoltaik- und Batterieindustrie aus.

Lizenzprüfung und Genehmigungsverfahren nach dem ECL

Das zentrale Element des ECL ist eine Exportkontrolle, die über Genehmigungen zur Ausfuhr ausgeübt wird. Angesichts der umfassenden, teils komplexen Regelungen (deren Tragweite mitunter auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist) müssen Unternehmen zur Vermeidung von Compliance-Risiken umfangreiche Prüfpflichten erfüllen.

  • Listenprüfung: Sobald Waren, Rohstoffe oder Technologien auf der chinesischen Dual-Use-Liste oder den Kontrollpositionen spezifischer MOFCOM-Bekanntmachungen geführt werden, ist grundsätzlich eine Lizenz bzw. Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
  • Endverwendungs- und Endnutzerprüfung: Auch bei nicht gelisteten Gütern entsteht mitunter eine Genehmigungspflicht, wenn militärische oder sicherheitsrelevante Endverwendungen vorliegen oder sensible Endnutzer beliefert werden sollen. Red Flags sind grundsätzlich militärische Endnutzer, Rüstungsunternehmen, Abnehmer in sanktionierten Ländern, unklare Verwendungszwecke oder kurzfristige Änderungen von Lieferadressen.
  • Länder- und regionales Risiko: Chinesische Exportkontrollbehörden können gemäß Artikel 8 ECL Länder und Regionen bewerten sowie über Risikopotenzial und Kontrollmaßnahmen entscheiden. Exporte in politisch sensible Regionen unterliegen einer verstärkten Prüfung.
  • Eingebettete kontrollierte Materialien: Bei Baugruppen mit Seltenen Erden oder anderen kontrollierten Materialien ist eine Materialdeklaration erforderlich. Lieferantenerklärungen sind eine essenzielle Voraussetzung, um die Kontrollrelevanz bewerten zu können.

Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Die zuständige Behörde für Exportlizenzen ist das MOFCOM, dem die Prüfung der Anträge auf Grundlage der Warenklassifizierung, des Endnutzers und der Endverwendung obliegt. Im Rahmen der Exportabfertigung wirkt die General Administration of Customs (GAC) mit. Die Zollbehörde prüft bei der Ausfuhr, ob die erforderliche Lizenz vorliegt und ob die Warenbeschreibung mit den Angaben in den Dokumenten übereinstimmt.

Zur Erlangung der Lizenz muss der Exporteur einen Lizenzantrag beim MOFCOM stellen. Informationen dazu können von der Website des Handelsministeriums abgerufen werden. Außerdem ist es möglich, den Antrag direkt über die zentrale Plattform online zu stellen.

Im Rahmen des Antrags müssen verschiedene Unterlagen und Daten wie

  • eine Bill of Materials,
  • eine Endverwendungserklärung und Endnutzerinformationen,
  • Vertragsdokumente sowie
  • technische Spezifikationen

bereitgestellt werden. Einfluss auf die Bewilligung haben aber nicht nur die Eigenschaften der zum Export angemeldeten Waren oder Dienstleistungen. Laut Artikel 13 Nr. 7 ECL spielt auch das Rating im chinesischen Corporate Credit System eine Rolle. Unter gewissen Umständen kann eine Prozesserleichterung zugesprochen werden. Dazu müssen Unternehmen ein internes Compliance-Programm zur Exportkontrolle einrichten.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften?

Unternehmen, die über Joint Ventures oder Tochtergesellschaften Waren aus China exportieren, müssen sich im Klaren darüber sein, dass Verstöße erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von verwaltungsrechtlichen über zivilrechtliche bis zu strafrechtlichen Sanktionen. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene kann es zu folgenden Sanktionen kommen

  • hohe Bußgelder (die Berechnung erfolgt über den Umsatz oder mittels pauschaler Geldbußen, wenn keine Umsätze erzielt werden),
  • die Einziehung von Vermögenswerten (die durch den illegalen Export entstanden sind) und
  • die Aussetzung oder eine dauerhafte Entziehung der Exportlizenzen

in Betracht.

Auf der strafrechtlichen Seite drohen Verfahren gegen verantwortliche Personen wie Geschäftsführer oder Exportkontrollbeauftragte. Bei einer Verurteilung steht auch ein Tätigkeitsverbot im Zusammenhang mit Exportgeschäften im Raum, was einem kategorischen Exportverbot gleichkommt. Besonders gravierend ist an dieser Stelle, dass nach Artikel 39 ECL eine lebenslange Sperre ausgesprochen werden kann.

Eine Besonderheit des ECL ist in diesem Zusammenhang die nach Artikel 44 festgesetzte extraterritoriale Durchsetzung, aufgrund derer Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb Chinas geahndet werden können. Hierdurch kann sich ein erhebliches Risiko für deutsche Unternehmen entwickeln.

Unreliable Entity List – Chinas schwarze Liste

Um eine Ausfuhrgenehmigung in China zu erhalten, müssen Unternehmen nicht nur die Regelungen zum Thema Dual-Use oder den Seltenen Erden berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt ist die auf Grundlage von Artikel 18 ECL geführte Liste von Importeuren und Endverwendern, gegen die bestimmte Maßnahmen in Kraft sind (Unreliable Entities).

Die Unreliable Entity List (UEL) wurde im September 2020 veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert. Firmen und Einzelpersonen auf dieser Liste sehen sich erheblichen Einschränkungen bzw. Verboten im Handel mit China ausgesetzt.

Exporteure dürfen mit den gelisteten Unternehmen keine oder nur zuvor genehmigte Kontrakte eingehen. Aufgrund der Spannungen und Verschärfungen in der Exportkontrolle ist insbesondere gegenüber den USA eine besondere Aufmerksamkeit erforderlich.

Fazit: Exporte aus China unterliegen strengen Kontrollen und sind daher für die Compliance eine Herausforderung

China ist und bleibt einer der wichtigsten globalen Handelspartner. Die Gründe dafür sind je nach Branche zwar unterschiedlich, lassen sich aber gerade im High-Tech-Bereich unter anderem auf die Dominanz Chinas bei der Förderung von Seltenen Erden und Graphit-Rohstoffen zurückführen. Zugleich hat das Land in den letzten Jahren eine umfassende Exportkontrolle etabliert.

Dies wird aus mehreren Gründen zu einer Herausforderung. Zunächst ist es schwer, aufgrund der häufigen Aktualisierungen der Rechtsgrundlagen, die regelmäßig zu neuen Restriktionen und Änderungen führen, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Darüber hinaus spielt die extraterritoriale Ausdehnung eine Rolle. Unternehmen müssen also nicht nur in China strenge Vorschriften beachten, sondern auch bei der Weiterverarbeitung und dem Weiterverkauf, was einen erheblichen Compliance-Aufwand nach sich zieht. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Zollexperten eine Option, um interne Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das ECL ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft und bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für Ausfuhren aus China. Es betrifft alle Unternehmen – darunter auch ausländische Tochtergesellschaften und Joint Ventures –, die Waren, Technologien oder Dienstleistungen aus China exportieren.

Im Fokus stehen vor allem Dual-Use-Güter (z. B. Drohnen, Präzisionswerkzeugmaschinen), Seltene Erden und kritische Rohstoffe (z. B. Holmium, Erbium, Permanentmagnete) sowie High-Tech-Materialien wie Graphit, die für die Halbleiter-, Batterie- und Photovoltaikindustrie relevant sind.

Bekanntmachung Nr. 61 erstreckt die chinesische Exportkontrolle auch auf außerhalb Chinas hergestellte Waren, sofern diese mehr als 0,1 Prozent chinesischer Seltener Erden enthalten. Das hat weitreichende Folgen für globale Lieferketten – auch deutsche Unternehmen können dadurch betroffen sein, selbst wenn sie nicht direkt aus China exportieren.

Verstöße können verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern und Exportverboten für Unternehmen können auch Geschäftsführer und Exportkontrollbeauftragte persönlich haftbar gemacht werden – im schlimmsten Fall droht nach Artikel 39 ECL sogar eine lebenslange Sperre für Exportgeschäfte.

Die UEL ist eine von China geführte schwarze Liste, auf der Importeure und Endverwender stehen, mit denen der Handel eingeschränkt oder verboten ist. Exporteure dürfen mit gelisteten Unternehmen keine oder nur vorab genehmigten Verträge eingehen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist besonders im Kontext der US-chinesischen Handelsspannungen relevant.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das ECL ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft und bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für Ausfuhren aus China. Es betrifft alle Unternehmen – darunter auch ausländische Tochtergesellschaften und Joint Ventures –, die Waren, Technologien oder Dienstleistungen aus China exportieren.

Im Fokus stehen vor allem Dual-Use-Güter (z. B. Drohnen, Präzisionswerkzeugmaschinen), Seltene Erden und kritische Rohstoffe (z. B. Holmium, Erbium, Permanentmagnete) sowie High-Tech-Materialien wie Graphit, die für die Halbleiter-, Batterie- und Photovoltaikindustrie relevant sind.

Bekanntmachung Nr. 61 erstreckt die chinesische Exportkontrolle auch auf außerhalb Chinas hergestellte Waren, sofern diese mehr als 0,1 Prozent chinesischer Seltener Erden enthalten. Das hat weitreichende Folgen für globale Lieferketten – auch deutsche Unternehmen können dadurch betroffen sein, selbst wenn sie nicht direkt aus China exportieren.

Verstöße können verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern und Exportverboten für Unternehmen können auch Geschäftsführer und Exportkontrollbeauftragte persönlich haftbar gemacht werden – im schlimmsten Fall droht nach Artikel 39 ECL sogar eine lebenslange Sperre für Exportgeschäfte.

Die UEL ist eine von China geführte schwarze Liste, auf der Importeure und Endverwender stehen, mit denen der Handel eingeschränkt oder verboten ist. Exporteure dürfen mit gelisteten Unternehmen keine oder nur vorab genehmigten Verträge eingehen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist besonders im Kontext der US-chinesischen Handelsspannungen relevant.

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