Tarifierung Zoll: Definition, Aufbau, Anwendung, EZT online – Von Warenzusammenstellungen und Zolltarifnummer

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Zolltarifierung bezeichnet die Suche nach der passenden Zolltarifnummer, die aus 11 Ziffern besteht und für Zollanmeldungen, Abgabenberechnung und Genehmigungspflichten unerlässlich ist.
  • Der Aufbau der Codenummer basiert auf dem international anerkannten Harmonisierten System (HS) mit 6 Stellen, ergänzt durch EU-Nomenklatur (Stelle 7–8), TARIC (Stelle 9–10) und nationale Regelungen (Stelle 11).
  • Der elektronische Zolltarif (EZT-online) ermöglicht Importeuren und Exporteuren die eigenständige Einordnung ihrer Waren in das Codierungssystem.
  • Bei der Einfuhranmeldung sind alle 11 Stellen erforderlich, bei der Ausfuhranmeldung genügen die ersten 8 Stellen.
  • Warenzusammenstellungen können gemeinsam codiert werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind – etwa dass alle Bestandteile Ursprungserzeugnisse sind, mit einer Abweichung von maximal 15 Prozent.

Die Zolltarifierung ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren immer wieder fällt. Doch wie ist der Zolltarif aufgebaut? Welche Vorschriften müssen bei der Codierung von Waren beachtet werden und an welchem System orientiert sich die Tarifierung des Zolls, um international gültig zu sein?

Definition der Zolltarifierung

Unter der Tarifierung wird beim Zoll die Suche nach der Zolltarifnummer verstanden. Sie wird auch mit der Warennummer gleichgesetzt und ist für die verschiedensten Prozesse notwendig. Dazu gehört beispielsweise die Anmeldung des Zolls von Waren. Die Zolltarifierung wird außerdem gebraucht, um die Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben von Waren zu berechnen, sowie bei Genehmigungspflichten, Verbrauchssteuern, Codierungen und Ausfuhrerstattungen. Die Warennummer ist in Verbindung mit dem Warenursprungsrecht und dem Präferenzrecht ebenfalls von Bedeutung.

Wie ist der Zolltarif aufgebaut? – Aufbau und Anwendung der Zolltarifcodierung

Der weltweit anerkannte Zahlencode beim Zoll besteht aus 11 Ziffern. Die Grundlage bildet das Harmonisierte System (HS), welches von der Weltzollorganisation festgelegt wird. Diese Grundlage besteht aus 6 Stellen.

Das Harmonisierte System ermöglicht die Einordnung und Codierung von Warentypen. Ziel ist, die Waren nach einem weltweit anerkannten System ordnen und codieren zu können.

Ziffer 7 und 8 richten sich nach der kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft. Bei der Abfertigung der Waren können Verbote, Zollsätze und Einfuhrgenehmigungstatbestände problemlos bestimmt werden.

Ziffer 9 und 10 sind der sogenannte TARIC und codieren die Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Angaben zu Zollkontingenten, Antidumpingregelungen und Zollaussetzungen.

Ziffer 11 dient der Codierung auf nationaler Ebene. Es handelt sich hierbei beispielsweise um die Festlegung von Umsatzsteuersätzen oder nationalen Beschränkungen.

Bei der Einfuhranmeldung müssen alle 11 Stellen der Codenummer angegeben werden, bei der Ausfuhranmeldung hingegen nur die ersten 8 Stellen. Auf diese Weise entsteht die achtstellige Warennummer.

In Ausnahmefällen wird die 11-stellige Codierung bei der Einfuhranmeldung um weitere 4 Stellen erweitert.

CodenummerFörmliche Gliederung
49Kapitel – Harmonisiertes System
4901Position – Harmonisiertes System
4901 99Unterposition – Harmonisiertes System
4901 9900Unterposition – Kombinierte Nomenklatur
4901 9900 00Unterposition – TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten
4901 9900 00 9Codenummer – Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten

Vgl. Zoll.de

Was ist der elektronische Zolltarif – EZT-online?

Der elektronische Zolltarif, auch EZT-online genannt, wird von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt. Er enthält alle Daten des TARIC (Integrierter Tarif der europäischen Gemeinschaft), ergänzt um alle nationalen Daten, die ausschlaggebend sind. Dazu gehören beispielsweise Angaben über die Verbrauchsteuer oder die Einfuhrumsatzsteuer.

Der EZT-online bietet den Importeuren und Exporteuren die Möglichkeit, eigene Waren in das Codierungssystem einzuordnen. Bei der Einfuhr handelt es sich um alle 11 Stellen der Codenummer, bei der Ausfuhr lediglich um die ersten 8 Stellen. Unterschiedliche Dokumente und Informationsbroschüren begleiten durch den Prozess der Einordnung. Diese sind mit Anmerkungen und Erläuterungen versehen, sodass jede Person in der Lage ist, die Waren selbst in das Codierungssystem einzuordnen. Anschließend werden sämtliche Informationen rund um die Rechte und Pflichten angezeigt, die auf die angegebenen Waren zutreffen.

Die Zollbehörde gibt umfassende Hilfestellungen, damit ein reibungsloser Ablauf möglich gemacht wird. Auf der Homepage der Zollbehörde 

können Sie sich über die technischen Voraussetzungen informieren, die zur Verwendung von EZT-online erfüllt sein müssen.

Allgemeine Vorschriften bei der Tarifierung

  1.   Überschriften sind lediglich Hinweise. Ausschlaggebend für die Einordnung von Waren sind die nachstehenden Vorschriften, sowie die Anmerkungen der einzelnen Kapitel und Abschnitte, deren Wortlaut und Nummern.
  2.   a) Die Nummer gilt auch für unfertige Waren, die vollständig verpackt sind. Beispielsweise wird ein Küchenschrank in seinen Einzelteilen in einem Karton geliefert und gehört dadurch weiterhin zu den Küchenschränken.

             b) Besteht die Ware aus verschiedenen Materialien, so ist dies zu erwähnen.

       3.  a) Die Warenbezeichnung muss möglichst genau zutreffen.

             b) Wenn die Zuordnung nicht nach Materialien vorgenommen werden kann, so sollte der                         Charakter widergespiegelt werden.

             c) Wenn Schritt a) und b) kein zufriedenstellendes Ergebnis mit sich bringen, dann ist die                         letzte Kombination der Codierungsmöglichkeiten zu wählen.

         4. Konnte die Ware bis zu diesem Punkt immer noch nicht zugeordnet werden, muss eine                              möglichst zutreffende Option gewählt werden.

         5.  a) Wenn eine Ware dazu dient, eine andere langfristig zu verwahren und eigens dafür                                angefertigt wurde, so ist der verwahrte Gegenstand einzuordnen und nicht das Behältnis.                        Beispielsweise die Querflöte in einem Querflötenkästchen.

          6. Der Wortlaut der Unternummern hat maßgeblichen Einfluss auf die Einordnung der Ware.

Leitlinien für die Warenzusammenstellung bei Tarifierungen

In den allgemeinen Vorschriften wird sehr genau beschrieben, wie Waren einzuordnen sind, woraus sich die passende Codierung ergibt. Zahlreiche Unternehmen versenden ihre Waren in verpacktem Zustand und möchten sie nicht für den Versand auseinandernehmen müssen, um den Einzelteilen jeweils eine eigene Codierung zuzuordnen. Diese Strategie lässt sich umsetzen, wenn dabei bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  • Die Warenzusammenstellung muss aus mindestens zwei Waren bestehen, die nach normalen Umständen unter verschiedene Nummern im Codierungsverzeichnis fallen würden.
  • Die einzelnen Waren erfüllen einen gemeinsamen Zweck und es handelt sich deshalb um eine logische Zusammenstellung mehrerer Waren.
  • Die Warenzusammenstellung ist so verpackt und organisiert, dass sie ohne Umlagerung oder Umpacken direkt an den Verbraucher verkauft wird.

Wenn die Präferenzregel geprüft wird, ist die Einordnung in die passende Warennummer von großer Wichtigkeit. Wenn alle Bestandteile einer Warenzusammenstellung Ursprungserzeugnisse sind, gilt die Warenzusammenstellung letztendlich auch als Ursprungserzeugnis. Es darf eine Abweichung von maximal 15 Prozent vorliegen.

FAQs

Wo finde ich die Warentarifnummer?

Die Zolltarifnummer einer Ware können Sie mit Hilfe von EZT-online bestimmen. Auf dem staatlichen Portal der Zollbehörde 

Erhalten Sie alle wichtigen Informationen und können die Warennummer zur Einfuhr oder Ausfuhr der Güter bestimmen.

Wie setzt sich eine Zolltarifnummer zusammen?

Codenummer

Förmliche Gliederung

49

Kapitel – Harmonisiertes System

4901

Position – Harmonisiertes System

4901 99

Unterposition – Harmonisiertes System

4901 9900

Unterposition – Kombinierte Nomenklatur

4901 9900 00

Unterposition – TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten

4901 9900 00 9

Codenummer – Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten

Vgl. Zoll.de 

Was ist eine Zolltarifposition?

Die Zolltarifposition ist der Code einer Ware, der vom Harmonisierten System vergeben wird und international gültig ist. Es handelt sich um die ersten 6 Ziffern der Codierung.

Was ist der HS Code beim Zoll?

Als HS Code wird die Zolltarifposition bezeichnet, die vom Harmonisierten System vergeben wird. Weltweit werden Waren nach diesem System eingeordnet und codiert.

Woher bekommt man die Zolltarifnummer?

Die Zolltarifnummer kann einerseits über die Plattform EZT-online erhalten werden. Wenn Sie unverbindliche Auskunft erhalten möchten, können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen an das Zollamt wenden (E-Mail, Telefon, Post) und Auskunft anfordern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Zolltarifierung bezeichnet beim Zoll die Suche nach der passenden Zolltarifnummer (auch Warennummer genannt). Sie wird benötigt für Zollanmeldungen, die Berechnung von Ein- und Ausfuhrabgaben sowie bei Genehmigungspflichten, Verbrauchssteuern und Ausfuhrerstattungen.

Die Zolltarifnummer besteht aus 11 Ziffern: Die ersten 6 basieren auf dem Harmonisierten System (HS), Stelle 7 und 8 folgen der kombinierten Nomenklatur der EU, Stelle 9 und 10 entsprechen dem TARIC und Stelle 11 dient der nationalen Codierung, z. B. für Umsatzsteuersätze.

EZT-online ist der elektronische Zolltarif der deutschen Zollverwaltung. Er enthält alle TARIC-Daten sowie nationale Angaben und ermöglicht es Importeuren und Exporteuren, ihre Waren selbstständig in das Codierungssystem einzuordnen.

Der HS Code entspricht der Zolltarifposition und umfasst die ersten 6 Ziffern der Codierung. Er wird vom Harmonisierten System vergeben und ist weltweit gültig. Die vollständige Zolltarifnummer ist hingegen 11-stellig und enthält zusätzlich EU- und nationale Angaben.

Die Zolltarifnummer kann über die Plattform EZT-online ermittelt werden. Alternativ kann man beim zuständigen Zollamt per E-Mail, Telefon oder Post eine unverbindliche Auskunft anfordern.

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