Was ist die Sanktionslistenprüfung und wer muss sie durchführen?

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Sanktionslistenprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle, bei der Unternehmen prüfen, ob ihre Geschäftspartner auf internationalen Sanktions- oder ‘Terrorismuslisten’ stehen.
  • Ziel der Sanktionen ist es, dem internationalen Terrorismus die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen – Handel mit sanktionierten Personen oder Organisationen ist verboten.
  • Rechtliche Grundlagen bilden u.a. EU-Antiterror-Verordnungen wie (EG) Nr. 881/2002 und (EG) Nr. 2580/2001 sowie das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
  • Alle in der EU ansässigen Unternehmen sind zur regelmäßigen Sanktionslistenprüfung verpflichtet – bei Auslandsgeschäften können zusätzliche Listen relevant werden.
  • Für eine vollständige und effiziente Prüfung setzen viele Unternehmen auf spezialisierte Software.

Wer internationalen Handel betreibt, muss bei seinen Geschäften eine ganze Reihe an rechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu gehört auch die Beachtung internationaler Handelsbeschränkungen, die erlassen wurden, um individuelle Personen, bestimmte Gruppen oder Organisationen zu sanktionieren. Für Unternehmen im Bereich des Im- und Exports ist es daher wichtig, die internationalen Handels- und Geschäftspartner genau zu kennen und diesbezüglich eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen. Was genau dahinter steckt und wer diese Prüfung durchführen muss, erklären wir in diesem Kurzbeitrag.

Sanktionslistenprüfung – Definition

Auf den Sanktionslisten, auch “Terrorismuslisten” genannt, werden Wirtschaftsgüter, Gruppen, Personen und Organisationen geführt, für die rechtliche und wirtschaftliche Einschränkungen gelten. Mit den aufgeführten Parteien dürfen Firmen keinen Handel betreiben, weil sie in der Vergangenheit gegen die internationalen Verordnungen und Gesetze verstoßen haben. Ziel ist es dabei, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, indem ihm die wirtschaftliche Basis entzogen wird. Folglich dürfen mit sanktionierten Personen, Gruppen oder Organisationen weder Handel noch andere Geschäfte betrieben werden.

Die Sanktionslistenprüfung ist ein Vorgang, bei dem das handelnde Unternehmen die Sanktionslisten kontrolliert, um anschließend nur solche Geschäfte abzuschließen, die aus gesetzlicher Sicht einwandfrei sind, d.h. nur mit solchen Handels- und Geschäftspartnern, gegen die keine Sanktionen erlassen wurden.

gesetzliche-grundlagen-sanktionslistenpruefung

Gesetzliche Grundlagen der Sanktionslistenprüfung

Es sind gleich mehrere Gesetze und Verordnungen, die den Umgang mit der Prüfung von Sanktionslisten definieren. Besonders die Antiterror-Verordnungen der EU spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle. So wurden beispielsweise mit der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 Sanktionen gegen bestimmte Personen und Organisationen definiert, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen. Auch die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 legt gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen fest, um zur Bekämpfung des Terrorismus beizutragen.

Dabei ist zu beachten, dass zu einer Sanktionslistenprüfung nicht nur die entsprechenden Verordnungen der EU gehören. Es gibt weitere Rechtsakte, die unbedingt in die Prüfung einbezogen werden müssen. Zur effektiven und vollständigen Durchführung einer Sanktionslistenprüfung greifen Unternehmen häufig auch auf einschlägige Software zurück.

Wer unterliegt der Pflicht zur Sanktionslistenprüfung?

Jedes Unternehmen, das in der EU ansässig ist und auf dem europäischen Binnenmarkt agiert, ist dazu verpflichtet, seine Geschäftskontakte und Geschäftspartner regelmäßig zu prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür befinden sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in mehreren EU-Verordnungen. Wenn die Geschäfte außerhalb der EU getätigt werden, können neben den bereits genannten Rechtsakten noch weitere Sanktionslisten hinzukommen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Sanktionslistenprüfung ist ein Verfahren, bei dem Unternehmen überprüfen, ob ihre Geschäfts- und Handelspartner auf sogenannten Sanktions- oder 'Terrorismuslisten' geführt werden. Mit gelisteten Personen, Gruppen oder Organisationen darf kein Handel betrieben werden.

Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt agieren, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftspartner regelmäßig zu prüfen. Bei Geschäften außerhalb der EU können zusätzliche Sanktionslisten relevant werden.

Die wichtigsten Grundlagen sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie EU-Verordnungen wie (EG) Nr. 881/2002 (Sanktionen gegen Personen im Umfeld von Al-Qaida und Taliban) und (EG) Nr. 2580/2001 (restriktive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung).

Sanktionslisten sollen den internationalen Terrorismus bekämpfen, indem sanktionierten Personen, Gruppen und Organisationen die wirtschaftliche Basis entzogen wird. Unternehmen dürfen mit diesen Parteien weder Handel noch sonstige Geschäfte betreiben.

Da mehrere Rechtsakte und Verordnungen berücksichtigt werden müssen, greifen viele Unternehmen auf spezialisierte Software zurück, die eine vollständige und rechtssichere Prüfung aller relevanten Sanktionslisten ermöglicht.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Tags

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Handelsbeziehungen, Einfuhrbestimmungen & Zollrecht der Türkei: Überblick für Exporteure

Handelsbeziehungen, Einfuhrbestimmungen & Zollrecht der Türkei: Überblick für Exporteure

Der Außenhandel ist für Unternehmen in Deutschland ein wichtiges Standbein. Doch es kommen immer wieder Fragen auf, welche Vorschriften für den Handel mit Unternehmen in anderen Ländern gelten. Dabei ist neben dem Bestimmungsland auch die Art der Ware zu bedenken....
mehr erfahren
Ausfuhrpapiere, Dokumente & Verfahren beim Export in die Schweiz – Ausfuhranmeldung, Zollabwicklung & mehr

Ausfuhrpapiere, Dokumente & Verfahren beim Export in die Schweiz – Ausfuhranmeldung, Zollabwicklung & mehr

Wenn ein deutsches Unternehmen Handel betreibt und hierbei auch Waren in die Schweiz exportiert, müssen bestimmte Vorschriften beim Zoll und der Ausfuhranmeldung beachtet werden. Das zuständige Zollamt nimmt die Dokumente für die Ausfuhr an und bearbeitet diese. Wenn die Waren...
mehr erfahren
Großbritannien, der Brexit und die EU Zollgebühren und Einfuhrabgaben

Großbritannien, der Brexit und die EU Zollgebühren und Einfuhrabgaben

Seit dem 1. Januar 2021 gilt Großbritannien aufgrund seines Austritts aus der Europäischen Union (EU) offiziell als Drittland. Aus diesem Grund müssen alle Waren, die aus oder nach Großbritannien geliefert werden, durch den Zoll abgefertigt werden, wobei auch Gebühren und...
mehr erfahren
Brexit: Einfuhrverfahren nach Großbritannien für EU-Waren – Neue Regelungen ab 2022

Brexit: Einfuhrverfahren nach Großbritannien für EU-Waren – Neue Regelungen ab 2022

Bisher galten für den Import von Waren aus der Europäischen Union noch einseitige Übergangsregelungen. Doch zum Jahreswechsel ändert sich einiges. Zum 1. Januar 2022 treten die ersten Änderungen in Kraft, weitere folgen zum 1. Juli 2022. Hier erfahren Sie, welche...
mehr erfahren
Zugelassener Empfänger: Erklärung, Bedeutung, Vorteile, Voraussetzungen, Antragstellung & mehr

Zugelassener Empfänger: Erklärung, Bedeutung, Vorteile, Voraussetzungen, Antragstellung & mehr

Besonders interessant ist das Verfahren des zugelassenen Empfängers für Importeure und Spediteure, die häufig Anmeldungen beim Zoll vornehmen. Die Daten können bei diesem Verfahren in vollem Umfang elektronisch an die Bundeszollverwaltung übermittelt werden. Sowohl die Zollbeteiligten als auch die Bundeszollverwaltung...
mehr erfahren
Was ist ein Zolllager und wie funktioniert es?

Was ist ein Zolllager und wie funktioniert es?

Zolllager ermöglichen es, Waren aus Drittländern aufzubewahren, ohne dass sofort Einfuhrabgaben fällig werden. Damit spielen sie eine bedeutende Rolle in der Außenwirtschaft und bieten Unternehmen erhebliche Vorteile bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte.Für Unternehmen, die in internationale Lieferketten oder Absatzmärkten eingebunden...
mehr erfahren