ATLAS-IMPOST: Deutschlands neues Zollverfahren für Warensendungen im Überblick

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • ATLAS-IMPOST wurde am 15. Januar 2022 eingeführt und vereinfacht die Zollanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro.
  • Das System löste eine fehleranfällige Übergangsregelung ab, die nach dem Ende der 22-Euro-Steuerbefreiung im Juli 2021 galt.
  • Statt alter Protokolle wie X.400 setzt ATLAS-IMPOST auf moderne Webservices mit Zertifikats- und Signierungs-Mechanismen.
  • Verkürzte Tarifcodes mit nur sechs Ziffern und automatisierbare Prozesse sorgen für weniger Aufwand und schnellere Abwicklung.
  • Waren mit Verboten, Beschränkungen oder Verbrauchsteuerpflicht sind ausgenommen und müssen klassisch angemeldet werden.

Da im Juli 2022 die Sonderregelung bei der Zollanmeldung für Kleinsendungen und geringwertige Waren endete, musste relativ bald Ersatz geschaffen und bereitgestellt werden. Das neue Tool ATLAS-IMPOST für Zollverfahren wurde am 15. Januar 2022 eingeführt und erleichtert seither die Anmeldung von Kurier- und Postsendungen mit niedrigem Warenwert. Ebenso fallen private Geschenksendungen unter dieses System. Was IMPOST-ATLAS genau ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Einführung in das Zollverfahren ATLAS-IMPOST

Mit ATLAS-IMPOST für Zollverfahren hat Deutschland ein neues System geschaffen, das die Zollanmeldung von Post- und Kuriersendungen mit einem geringen Warenwert von maximal 150 Euro (EU-Code C07) deutlich erleichtert. Dabei wird die Tarifierung vereinfacht und die beteiligten Personen können mit einer Codefolge von lediglich sechs Ziffern arbeiten.

Historischer Kontext und Entwicklung

Bevor der Zoll in Deutschland ATLAS-IMPOST eingeführt hat, galt für kleinere Sendungen das klassische Mehrwertsteuerdigitalpaket, welches eine Grenze von 22 Euro hatte. Es handelte sich um eine pauschale Freischreibung – für die verschickten Waren fielen also keine Zölle und Steuern an. Aufgrund von zunehmenden Betrugsfällen endete diese Regelung im Juli 2021 und wurde durch neue Zollprozesse abgelöst. Betrügerische Vorgänge betrafen vor allem den Bereich des internationalen E-Commerce, welcher die Lücke des 22-Euro-Limits relativ oft für sich zu nutzen wusste.

Ein Problem beim Übergang waren die riesigen Datenmengen, die bei ausländischen Sendungen nach Deutschland und in die EU verarbeitet werden mussten. ATLAS-IMPOST stellt für Zollverfahren nun eine Erleichterung dar und beschleunigt die Vorgänge rund um die Zollanmeldung im Allgemeinen. Für das halbe Jahr von Juli 2021 bis Januar 2022 gab es zunächst eine Übergangsregelung, bei welcher die Zollanmeldung über die ATLAS-Codes erfolgte.

Die Funktionsweise von ATLAS-IMPOST

Die wichtigste Neuerung, beim ATLAS-IMPOST Zollverfahren ist, dass, anders als bisher üblich, im E-Commerce elektronische Zollanmeldungen durchgeführt werden müssen. Das betrifft vor allem geringwertige Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro. Diese müssen über das deutlich schlankere System ATLAS-IMPOST gemeldet werden.

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Technische Grundlagen und Systemintegration

Das Neue am ATLAS-IMPOST Zollverfahren ist, dass die Meldung nicht mehr nach dem Protokoll X.400 oder FTAM erfolgt, sondern ausschließlich Webservices genutzt werden. Das hat auch zur Folge, dass geänderte Sicherheitstechnologie, insbesondere Signierungs- und Zertifikatsmechanismen zum Einsatz kommen. Solche Zertifikate müssen Sie sich als Anmeldender herunterladen und sie für die eindeutige Bestätigung Ihrer Identität verwenden.

Nach der Übermittlung der Anmeldung an den Zoll erfolgt ein Nachrichtenaustausch zwischen den IMPOST-Teilnehmern und der zuständigen Zollstelle. Zudem können Sie eine vorzeitige Anmeldung für Post- und Kuriersendungen (APK) über das System vornehmen und bekommen eine entsprechende Bestätigung über die Webservices. Für die Integration der Webarchitektur in das eigene Unternehmen ist es sinnvoll, sich die Merkblätter zum ATLAS-Zollverfahren durchzulesen und sich eventuell professionelle IT-Hilfe zu suchen.

So meistern Sie die Anpassung an das neue Zollverfahren ATLAS-IMPOST

Machen Sie sich zunächst bewusst, dass das neue ATLAS-IMPOST Zollverfahren tatsächlich eine gewisse Erleichterung bei der Zollanmeldung darstellt. Auf der anderen Seite müssen einige Unternehmen im E-Commerce erstmals einen solchen Prozess für die Versendung ihrer Waren durchführen. Entsprechend sind Schulungen und Beratungen zu dem Thema sinnvoll. So lernen Sie im Detail, was es mit den Zollverfahren auf sich hat und wie die Zollabwicklung beim Warenversand genau abläuft.

Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen

Gerade im Vergleich zur Übergangslösung in der zweiten Jahreshälfte 2021 bietet das Zollverfahren ATLAS-IMPOST eine deutliche Kosteneinsparung und eine Steigerung der Effizienz. Die Webanmeldung macht es möglich, die Waren bequem vor der Absendung online zu deklarieren, ohne dazu erst umfangreiche Dokumente erstellen oder diese auf der Poststelle einreichen zu müssen. Stattdessen lassen sich die Verfahren nunmehr gerade im Bereich E-Commerce gut automatisieren und somit beschleunigen. Dazu tragen auch die verkürzten Tarifcodes bei, welche im Rahmen von ATLAS-IMPOST eingeführt worden sind.

Die Webservices des ATLAS-IMPOST-Zollverfahrens ermöglichen aufgrund ihrer Effizienz letztlich auch eine potenzielle Kosteneinsparung. Je schneller die Waren verschickt werden können, desto mehr Umsatz kann prinzipiell erwirtschaftet werden. Zudem bietet die Vereinfachung einen reduzierten Arbeitsaufwand.

Ausnahmen bei ATLAS-IMPOST beachten: Beschränkungen und Verbote

In der Regel ist ATLAS-IMPOST nach der Übergangsregelung von 2021 bei der Zollanmeldung verpflichtend. Mit der Nutzung dieses Systems bestätigen Sie jedoch, dass die versendeten Waren keinen Verboten oder Einschränkungen unterliegen. Das ist beispielsweise bei Produkten der Fall, bei denen Genehmigungen und Lizenzen für die Einfuhr erforderlich sind. Diese Einschränkungen betreffen im Übrigen auch verbrauchsteuerpflichtige Sendungen. Dann muss eine klassische Zollanmeldung erfolgen, damit eine umfassende Prüfung durch die Zollbehörde stattfinden kann.

Wie sollten Unternehmen vorgehen, die nicht an ATLAS teilnehmen?

Unternehmen, die keine ATLAS-Teilnehmer sind, können weiterhin Zollanmeldungen auf klassischem Wege durchführen. Bis zu einem Warenwert von 150 Euro haben sie die Möglichkeit, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) zu nutzen. Diese wird über eine separate Plattform angeboten. Bei privaten Geschenksendungen muss die APK (Anmeldung von Post- und Kuriersendungen) bis zu einem Warenwert von maximal 45 Euro verwendet werden.

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Fazit: Deswegen ist ATLAS-IMPOST ein Fortschritt

Im Vergleich zur Umsatzsteuerbefreiung von geringwertigen Waren vor 2021 müssen vor allem die E-Commerce-Unternehmen zum Teil höhere Kosten und Arbeitsaufwand einplanen. Das war vor allem während der Übergangslösung der Fall. Das neue Zollverfahren ATLAS-IMPOST bringt in Deutschland eine deutliche Vereinfachung mit sich.

Über die Webservices lassen sich die Warensendungen schnell und einfach mit einem reduzierten Tarifcode anmelden. Dadurch entfallen viele Arbeitsschritte und die Post- und Kuriersendungen erreichen schneller ihren Adressaten.

Im Ergebnis kann die Einführung des Zollverfahrens ATLAS-IMPOST als klarer Fortschritt auf dem Weg zu einer effizienten Verzollung gelten. Die Neuerungen erleichtern die Anmeldungen von kleineren Post- und Warensendungen. Gleichzeitig gewinnt der Staat hier die Oberhand über das zuvor etwas unkontrolliert ablaufende E-Commerce-Geschäft.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

ATLAS-IMPOST ist seit dem 15. Januar 2022 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Warensendungen bis 150 Euro digital über dieses System anzumelden.

Das Verfahren gilt für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von maximal 150 Euro, sofern die Waren keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Auch private Geschenksendungen fallen darunter.

Sie benötigen ein digitales Zertifikat zur Identitätsprüfung – ähnlich dem ELSTER-Prinzip der Finanzämter – sowie eine Anbindung an die Webservices des Systems.

Für Waren, die Genehmigungen, Lizenzen oder Verbrauchsteuern erfordern, ist ATLAS-IMPOST nicht anwendbar. In diesen Fällen muss eine klassische Zollanmeldung erfolgen.

Ja, Nicht-ATLAS-Teilnehmer können bis 150 Euro die 'Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen' (IPK) nutzen. Bei privaten Geschenksendungen bis 45 Euro steht die APK-Anmeldung zur Verfügung.

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